Hautärzteverzeichnis

Glossar

Kostenerstattungsprinzip (Rechnung erst selbst zahlen)

Kostenerstattung bedeutet: Sie bezahlen die ärztliche Rechnung zunächst selbst und lassen sich das Geld danach von Ihrer Krankenkasse erstatten. Das Gegenstück ist das Sachleistungsprinzip, bei dem die Praxis direkt mit der Kasse abrechnet. Gesetzlich Versicherte können die Kostenerstattung freiwillig wählen, sind daran aber mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.

Begriff
Kostenerstattungsprinzip (Rechnung erst selbst zahlen)
Stand
22. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Die Kostenerstattung ist gedeckelt. Sie erhalten höchstens den Betrag, den die Krankenkasse bei einer Behandlung als Sachleistung hätte tragen müssen, abzüglich eines möglichen Verwaltungsabschlags von bis zu 5 Prozent. Eine private Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte liegt oft darüber. Den Unterschied zahlen Sie selbst.

Wer eine Praxis ohne Kassenzulassung aufsuchen möchte, braucht dafür vorher die Zustimmung der Kasse. Die Kasse stimmt nur aus medizinischen oder sozialen Gründen zu und wenn die Versorgung zumindest gleichwertig ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 13 SGB V Kostenerstattung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Diese Angaben haben den Stand vom 22. September 2026.