Check
Muttermal-Check nach ABCDE-Regel
Ist Ihr Muttermal auffällig, und zahlt die Krankenkasse die Untersuchung? Der Check geht die 5 Merkmale der ABCDE-Regel durch und zeigt, ab wann die gesetzliche Kasse die Hautkrebs-Vorsorge zahlt: ab 35 Jahren, alle 2 Jahre, ohne Zuzahlung. Schon ein einziges zutreffendes Merkmal ist ein Grund, das Muttermal ansehen zu lassen.
5 Fragen zum Muttermal und Ihr Anspruch auf die Kassen-Vorsorge
- Die 5 Merkmale der ABCDE-Regel stammen von der Deutschen Krebsgesellschaft.
- Mindestalter und Abstand der Hautkrebs-Vorsorge stehen in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dieses Gremium legt fest, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen zahlen.
- Die Schutzempfehlungen zum UV-Index kommen vom Bundesamt für Strahlenschutz.
- Der Check stellt keine Diagnose. Ob ein Muttermal gefährlich ist, beurteilt eine Fachärztin oder ein Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Nein, solange Sie kein Merkmal ankreuzen, ist das Muttermal nach der ABCDE-Regel nicht auffällig. Keines der 5 Merkmale trifft dann zu. Der Check ersetzt aber keine Untersuchung. Ein Muttermal, das sich verändert, gehört auch ohne zutreffendes Merkmal in die Hautarztpraxis.
Ja, die Kasse zahlt die Hautkrebs-Vorsorge. Mit 38 Jahren haben Sie das Mindestalter von 35 Jahren erreicht und können einen Termin machen.
Mittel. Schutz erforderlich: mittags Schatten aufsuchen, Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen, unbedeckte Haut mit Sonnencreme schützen.
Die 5 Merkmale der ABCDE-Regel
Ein Muttermal wird auch Leberfleck oder Pigmentfleck genannt. Die ABCDE-Regel nennt fünf Eigenschaften, an denen sich ein auffälliges Muttermal von einem gewöhnlichen unterscheidet: Form, Rand, Farbe, Größe und Erhebung. 2 Merkmale haben eine Zahlengrenze: Durchmesser (D) über 5 Millimeter und Erhabenheit (E) über 1 Millimeter. Schon ein einziges zutreffendes Merkmal ist ein Grund, das Muttermal ansehen zu lassen.
| Buchstabe | Merkmal | Auffällig ist | Zahlengrenze |
|---|---|---|---|
| A | Asymmetrie | Ungleichmäßige, asymmetrische Form. | keine Zahlengrenze |
| B | Begrenzung | Verwaschene, gezackte oder unebene und raue Ränder. | keine Zahlengrenze |
| C | Colorit | Unterschiedliche Färbungen, hellere und dunklere Bereiche in einem Pigmentmal. | keine Zahlengrenze |
| D | Durchmesser | Durchmesser größer als 5 Millimeter. Es gibt auch Melanome unterhalb dieser Größe. | 5 Millimeter |
| E | Erhabenheit | Ragt mehr als einen Millimeter über das Hautniveau hinaus, Oberfläche rau oder schuppend. | 1 Millimeter |
Ab 35 Jahren zahlt die Kasse die Hautkrebs-Vorsorge alle 2 Jahre
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Hautkrebs-Vorsorge, auch Hautkrebs-Screening genannt. Der Anspruch hängt an zwei Zahlen: einem Mindestalter und einem Abstand zwischen zwei Untersuchungen. Diese Regeln legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, das Gremium, das bestimmt, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Manche Krankenkassen zahlen die Vorsorge früher oder öfter, das steht in ihrer Satzung.
- Leistung
- Hautkrebs-Screening der gesetzlichen Krankenversicherung
- Ab welchem Alter
- 35 Jahre
- Abstand zwischen zwei Terminen
- 24 Monate
- Zuzahlung
- 0 Euro
Grundlage ist die Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Ab UV-Index 1 ist Sonnenschutz nötig
Der UV-Index sagt, wie stark die Sonne an einem Tag die Haut belastet. Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt ihn in 5 Bereiche und gibt zu jedem eine Empfehlung. Die Stufen reichen von Niedrig (UV-Index 1 bis 2) bis Extrem (UV-Index 11 und höher). Den Wert finden Sie in jeder Wettervorhersage und in der UV-Prognose des Amtes.
| Stufe | UV-Index | Empfehlung |
|---|---|---|
| Niedrig | 1 bis 2 | Normalerweise keine Schutzmaßnahmen erforderlich. |
| Mittel | 3 bis 5 | Schutz erforderlich: mittags Schatten aufsuchen, Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen, unbedeckte Haut mit Sonnencreme schützen. |
| Hoch | 6 bis 7 | Schutz erforderlich: mittags Schatten aufsuchen, Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen, unbedeckte Haut mit Sonnencreme schützen. |
| Sehr hoch | 8 bis 10 | Schutz absolut notwendig: mittags den Aufenthalt im Freien meiden, Schatten aufsuchen, Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen, unbedeckte Haut mit Sonnencreme schützen. |
| Extrem | 11 und höher | Schutz absolut notwendig: mittags den Aufenthalt im Freien meiden, Schatten aufsuchen, Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen, unbedeckte Haut mit Sonnencreme schützen. |
Der Check ersetzt keine Untersuchung
Der Check stellt keine Diagnose und sagt das Ergebnis einer Untersuchung nicht voraus. Ob ein Muttermal harmlos ist, klärt die Hautärztin oder der Hautarzt mit einer beleuchteten Lupe (Dermatoskop) und im Zweifel mit einer Gewebeprobe, die im Labor untersucht wird. Eine Checkliste kann das nicht ersetzen. Die Untersuchung von Hautveränderungen und die Hautkrebs-Vorsorge gehören zu einer Fachärztin oder einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Die Vorsorge dürfen auch Hausärztinnen und Hausärzte mit der vorgeschriebenen Fortbildung abrechnen. Ein Muttermal, das sich verändert, blutet oder nicht abheilt, gehört unabhängig von jeder Frist in die Sprechstunde.
Woher die Zahlen stammen
- Deutsche Krebsgesellschaft, ONKO-Internetportal: Hautkrebs rechtzeitig erkennen, Quelle, abgerufen am 11. September 2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL), Quelle, abgerufen am 11. September 2026.
- Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums: Hautkrebsscreening und Hautkrebs-Früherkennung, Quelle, abgerufen am 11. September 2026.
- Bundesamt für Strahlenschutz: Was ist der UV-Index?, Quelle, abgerufen am 11. September 2026.