Hautärzteverzeichnis

Glossar

Laserepilation (dauerhafte Haarentfernung mit Laser)

Bei der Laserepilation, der Haarentfernung mit Laser, nimmt der Farbstoff im Haar das Laserlicht auf und leitet die Wärme an die Haarwurzel weiter. Nach der Leitlinie ist eine deutliche, zumindest teilweise dauerhafte Verringerung der Haardichte zu erwarten, aber keine vollständige Haarfreiheit.

Begriff
Laserepilation (dauerhafte Haarentfernung mit Laser)
Stand
22. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Die ärztliche Leitlinie zur Lasertherapie der Haut empfiehlt den Alexandritlaser mit 755 Nanometern, Diodenlaser zwischen 800 und 980 Nanometern und IPL, eine Blitzlampe. Den langgepulsten Rubinlaser empfiehlt sie nicht. Behandelt werden sollen dunkle Haare auf heller Haut, für die Hauttypen I bis III. Beim Hauttyp IV ist die Behandlung nur eingeschränkt zu empfehlen, bei den Typen V und VI soll sie nicht durchgeführt werden.

Für eine Laserepilation sind mehrere Sitzungen im Abstand von vier bis sechs Wochen nötig. In bis zu 10 Prozent der Fälle kann ein verstärktes Haarwachstum auftreten, die paradoxe Hypertrichose.

Die dauerhafte Haarentfernung fällt nicht unter den Arztvorbehalt. Deshalb dürfen auch geschulte Nichtärzte mit Fachkundenachweis sie ausführen. Als Kassenleistung führt der Einheitliche Bewertungsmaßstab die Laserepilation nur bei Mann-zu-Frau-Transsexualismus nach einer Begutachtung, und zwar nicht mit IPL. Bei Akne inversa, einer chronischen Hauterkrankung in den Körperfalten, empfiehlt die Leitlinie die Photoepilation der Haarfollikel, dafür gibt es keine eigene Abrechnungsnummer.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut, AWMF-Registernummer 013-095, Stand 11. Januar 2022, Abschnitte Hypertrichose und Akne inversa, Deutsche Dermatologische Gesellschaft, AWMF,
  2. Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 3. Quartal 2026, Ziffern 02325 bis 02328, Kassenärztliche Bundesvereinigung,

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Diese Angaben haben den Stand vom 22. September 2026.