Hautärzteverzeichnis

Glossar

Lichttherapie (Phototherapie)

Die Lichttherapie, auch Phototherapie genannt, behandelt Hauterkrankungen mit UV-Strahlung. Gebräuchlich ist das Schmalband-UVB, dessen Strahlung ihren Höchstwert bei 311 Nanometern hat. Dazu kommt die PUVA-Therapie, bei der UV-A-Licht zusammen mit dem Wirkstoff Psoralen eingesetzt wird, der die Haut lichtempfindlicher macht. Behandelt werden unter anderem Neurodermitis, Schuppenflechte und bestimmte Lymphome der Haut.

Begriff
Lichttherapie (Phototherapie)
Stand
11. September 2026

Was der Begriff bedeutet

Die Lichttherapie sollte in der Regel drei- bis fünfmal pro Woche erfolgen. Vorher legt die Hautärztin oder der Hautarzt die Anfangsdosis fest. Sie richtet sich nach Hauttyp und Krankheitsbild.

Bei jeder Lichttherapie ist eine UV-Schutzbrille unerlässlich, um Entzündungen der Bindehaut und der Hornhaut des Auges zu vermeiden. Bei der PUVA-Therapie mit Tabletten steigt das Risiko für hellen Hautkrebs und Krebsvorstufen wie die aktinische Keratose mit der Zahl der Behandlungen. Für die Schmalband-UVB-Therapie sieht die Deutsche Dermatologische Gesellschaft kein erhöhtes Risiko. Deshalb wird jede Lichttherapie ärztlich begleitet.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilendes Licht für kranke Haut: Phototherapie mit UV-A- und UV-B-Strahlen, Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG),
  2. S1-Leitlinie Empfehlungen zur UV-Therapie und Photochemotherapie, AWMF-Registernummer 013-029, Stand 9. Januar 2026, Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) bei der AWMF,

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Diese Angaben haben den Stand vom 11. September 2026.