Glossar
Berufskrankheit 5103 (Hautkrebs durch Arbeit in der Sonne)
Berufskrankheiten sind Erkrankungen durch die Arbeit, die in einer amtlichen Liste stehen. Die Nr. 5103 umfasst Plattenepithelkarzinome, eine Form von hellem Hautkrebs, und mehrfache aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung. Sie steht seit dem 1. Januar 2015 in der Berufskrankheiten-Verordnung. Betroffen sind Menschen, die lange im Freien gearbeitet haben.
- Begriff
- Berufskrankheit 5103 (Hautkrebs durch Arbeit in der Sonne)
- Stand
- 21. September 2026
Was der Begriff bedeutet
Als mehrfach gelten mehr als fünf aktinische Keratosen in zwölf Monaten oder ein zusammenhängendes Feld über 4 Quadratzentimeter. Als ausreichende berufliche Belastung gelten zum Beispiel 15 Jahre Arbeit im Freien bei einem Alter von 50 Jahren.
Ärztinnen und Ärzte melden den Verdacht der gesetzlichen Unfallversicherung. Betroffene können ihn auch selbst melden. Nach der Anerkennung trägt die Unfallversicherung die Behandlung ohne Zuzahlung. Basalzellkarzinom und Melanom fallen nicht unter die Nummer 5103.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), Anlage 1 Nummer 5103, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- BK-Info BK 5103, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),
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Diese Angaben haben den Stand vom 21. September 2026.