Was kann der Hautarzt per Video beurteilen?
Per Video beurteilt der Hautarzt gut, was sich über eine scharfe Kamera und Ihre Beschreibung erschließt. Dazu gehören der Verlauf einer bekannten Neurodermitis oder Schuppenflechte, die Wirkung einer neuen Creme, eine Rezeptverlängerung und die Frage, ob ein Ausschlag nach einem neuen Medikament dringend abgeklärt werden muss.
Seit einer Reform der ärztlichen Berufsregeln 2018 dürfen Ärztinnen und Ärzte auch ausschließlich per Video oder App behandeln, ohne Sie vorher persönlich gesehen zu haben. Das ist im Einzelfall erlaubt, wenn es ärztlich vertretbar ist und die nötige Sorgfalt gewahrt bleibt, etwa bei der Untersuchung, der Beratung, der Behandlung und der Dokumentation. Außerdem muss die Ärztin Sie über die Besonderheiten aufklären, zum Beispiel darüber, dass ihr der persönliche Eindruck fehlt.
Wo hört die Behandlung per Video auf?
Die Grenze verläuft dort, wo eine sichere Beurteilung ein Gerät braucht, das eine Kamera nicht ersetzt. Das Dermatoskop, die beleuchtete Lupe, macht Farbverteilung und Strukturen eines Pigmentmals sichtbar. Seit April 2020 darf die Ärztin bei der Kassen-Vorsorge bei Bedarf auch die beleuchtete Lupe einsetzen, ohne Aufpreis. Diese Detailtiefe liefert kein Foto, auch kein gutes.
| Anliegen | Video oder Foto geeignet? | Warum |
|---|---|---|
| Kontrolle einer bekannten Neurodermitis oder Schuppenflechte | Ja | Die Krankheit ist bekannt, es geht um die Veränderung im Verlauf |
| Rezeptverlängerung ohne neue Beschwerden | Ja | Eine neue Untersuchung ist nicht nötig |
| Neuer oder veränderter Pigmentfleck, Verdacht auf Hautkrebs | Nein | Er braucht die Untersuchung mit der Lupe in der Praxis |
| Erstmalige Beurteilung eines unklaren, ausgedehnten Ausschlags | Nein | Tasten und die Verteilung des Ausschlags lassen sich per Kamera oft nicht sicher beurteilen |
| Frage, ob ein Termin dringend ist | Ja | Eine erste Einschätzung zeigt, ob und wie schnell eine Praxis nötig ist |
Sind Sie unsicher, ob Ihr Anliegen für Video reicht, fragen Sie die Praxis am Telefon oder im Chat der App. Hat die Ärztin Zweifel, bestellt sie Sie in die Praxis, denn sie muss die nötige Sorgfalt wahren und darf keine unsichere Ferndiagnose wagen.
Wer zahlt die Videosprechstunde beim Hautarzt?
Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde eine normale Kassenleistung beim Hautarzt. Sie zahlen dafür nicht mehr als für einen Praxisbesuch, in der Regel gar nichts zusätzlich. Für die Technik bekommt die Praxis einen kleinen Zuschlag, der Ihre Rechnung nicht berührt.
Eine Praxis darf höchstens die Hälfte ihrer Behandlungsfälle in einem Quartal ausschließlich per Video versorgen. Notfälle und Akutfälle des Terminservice zählen dabei nicht mit. Diese Grenze betrifft die Praxis und nicht Sie als Patienten.
Was leistet eine Foto-App beim Hautarzt?
Einzelne Krankenkassen bieten Apps an, in denen Sie Fotos einer Hautveränderung hochladen und einen Fragebogen ausfüllen. Eine Fachärztin für Dermatologie wertet die Angaben aus und schickt Ihnen einen digitalen Arztbrief mit Diagnose und Behandlungsempfehlung. Solche Angebote laufen meist über einen besonderen Vertrag zwischen der Kasse und dem Anbieter.
- Die App ist nur für Versicherte der teilnehmenden Kasse kostenlos, nicht für alle gesetzlich Versicherten.
- Häufig gilt ein begrenztes Kontingent, bei einer Kasse zum Beispiel eine Anfrage pro Quartal und vier Muttermal-Prüfungen im Jahr.
- Die Diagnose stellt eine Fachärztin und nicht eine Software. Die Untersuchung mit der Lupe in der Praxis ersetzt die App aber nicht.
- Privatversicherte nutzen dieselben Apps häufig gegen Rechnung, unabhängig von einer Kassenkooperation.
Was darf ein Online-Angebot versprechen?
Seit dem 19. Dezember 2019 ist Werbung für Behandlungen aus der Ferne nicht mehr grundsätzlich verboten. Sie ist nur erlaubt, wenn nach anerkannten fachlichen Standards für den beworbenen Fall kein persönlicher Arztkontakt nötig ist. Der Bundesgerichtshof hat 2021 die Werbung eines Anbieters untersagt, der Diagnosen und Therapieempfehlungen per App versprach, ohne zu zeigen, dass ein persönlicher Kontakt im Einzelfall entbehrlich war.
Ein Angebot, das jede Hautfrage per App zu lösen verspricht, sollten Sie deshalb mit Vorsicht lesen. Seriöse Anbieter sagen, wofür Video oder Foto reichen und wann eine Praxis nötig wird.
Wann brauchen Sie statt Video die Praxis?
Wo vor Ort kein Termin frei ist, hilft bei dringenden Fällen ein Hautarzt-Termin über die 116117 weiter.
Geht es um einen neuen oder veränderten Fleck, oder besteht Verdacht auf Hautkrebs?
Vereinbaren Sie einen Termin in der Praxis. Nur die Untersuchung mit der Lupe vor Ort beurteilt einen solchen Fleck sicher.
Ist die Hautkrankheit bereits bekannt und diagnostiziert, und geht es um eine Kontrolle oder ein Rezept?
Eine Videosprechstunde oder eine Foto-App reicht in der Regel aus, sofern Ihre Kasse sie anbietet.
Kommen zu einem ausgedehnten Ausschlag Fieber, Atemnot oder eine rasche Verschlechterung hinzu?
Das ist ein Notfall. Rufen Sie die 112 oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117.
Vereinbaren Sie einen Praxistermin für die erste Untersuchung. Video oder Foto eignen sich erst für die Kontrolle danach.
- Fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse, ob sie Videosprechstunden oder eine Foto-App bezahlt.
- Fotografieren Sie eine Hautveränderung bei Tageslicht und ohne Blitz aus zwei Entfernungen: einmal als Übersicht und einmal nah, mit einer Münze als Maßstab daneben.
- Halten Sie Ihre Versichertennummer und, bei einer Videosprechstunde, einen Ausweis für die Anmeldung bereit.
- Beschreiben Sie Beginn, Verlauf und Begleitbeschwerden der Veränderung konkret, nicht nur die aktuelle Beschwerde.
- Fragen Sie am Ende ausdrücklich, ob eine Untersuchung in der Praxis nötig wird, wenn die Ärztin Zweifel hat.
Häufige Fragen
Kann ein Hautarzt einen Leberfleck per Videosprechstunde sicher beurteilen?
Nein, ein Hautarzt kann einen neuen oder veränderten Leberfleck per Videosprechstunde nicht sicher beurteilen. Die verlässliche Einordnung verlangt die Untersuchung mit dem Dermatoskop, der beleuchteten Lupe, die nur in der Praxis zur Verfügung steht. Für eine solche Veränderung brauchen Sie deshalb einen Praxistermin.
Was kostet eine Videosprechstunde beim Hautarzt für gesetzlich Versicherte?
Für gesetzlich Versicherte kostet eine Videosprechstunde beim Hautarzt nichts zusätzlich zur gewohnten Kassenleistung. Die Praxis bekommt für die Technik einen kleinen Zuschlag, der Ihre Rechnung nicht betrifft. Nur wenn die Behandlung selbst eine Leistung wäre, die Sie auch in der Praxis selbst zahlen müssten, zahlen Sie sie auch online selbst.
Ist eine Foto-App beim Hautarzt eine Kassenleistung?
Eine Foto-App beim Hautarzt ist nur dann eine Kassenleistung, wenn Ihre eigene Krankenkasse mit dem Anbieter einen Vertrag geschlossen hat. Ohne einen solchen Vertrag zahlen Sie die Nutzung selbst. Fragen Sie deshalb vor der ersten Anfrage direkt bei Ihrer Kasse nach, nicht nur bei der App.
Darf ein Hautarzt Sie ausschließlich per Video behandeln, ohne Sie je persönlich gesehen zu haben?
Ja, seit einer Reform der ärztlichen Berufsregeln 2018 ist die ausschließliche Behandlung per Video im Einzelfall erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie ärztlich vertretbar ist und die nötige Sorgfalt bei Untersuchung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt bleibt. Die Ärztin muss Sie außerdem über die Besonderheiten aufklären, zum Beispiel darüber, dass ihr der persönliche Eindruck fehlt.
Ist Werbung für eine Hautarzt-Behandlung per App erlaubt?
Ja, aber nur mit Einschränkung. Seit dem 19. Dezember 2019 ist Werbung für Behandlungen aus der Ferne nicht mehr grundsätzlich verboten, ein pauschales Versprechen bleibt aber unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat 2021 die Werbung eines Anbieters untersagt, der eine umfassende, nicht auf bestimmte Beschwerden beschränkte Behandlung per App bewarb.
Wie viele Fälle darf eine Hautarztpraxis im Quartal ausschließlich per Video behandeln?
Eine Hautarztpraxis darf höchstens 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle in einem Quartal ausschließlich per Video versorgen. Notfälle und Akutfälle des Terminservice zählen dabei nicht mit. Diese Grenze betrifft die Praxis und nicht Sie als Patienten.
