Wie setzt sich der Preis einer Laserbehandlung zusammen?
Für Laserbehandlungen gibt es keinen amtlichen Preis. Ärztinnen und Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Für viele moderne Laserverfahren kennt sie keine eigene Nummer, deshalb setzt die Praxis eine gleichwertige Leistung an. Was auf der Rechnung steht, hängt vom Gerät, von der behandelten Fläche und von der Zahl der Sitzungen ab.
Eine Zahl nennt der Medizinische Dienst Bund in seinem Portal IGeL-Monitor, das ärztliche Leistungen bewertet, die Sie selbst bezahlen. Für die Entfernung eines Tattoos nennt das Portal Kosten von 25 bis 3.500 Euro, je nach Größe, und bis zu 20 Sitzungen im Abstand von mehreren Wochen. Die Angabe stammt aus dem Jahr 2012. Eine bundesweite Preisstatistik für Laserbehandlungen gibt es nicht. Bei der Tattoo-Entfernung per Laser hängt der Preis vor allem von Fläche und Sitzungszahl ab.
Vor der Behandlung muss die Praxis Ihnen die voraussichtlichen Kosten schriftlich nennen, wenn die Kasse nicht zahlt. Eine E-Mail oder ein Ausdruck reicht, mündlich genügt nicht. Eine gute Kosteninformation enthält Folgendes.
- Sie nennt die Behandlung mit Gerätetyp und behandelter Fläche, damit Sie ein zweites Angebot vergleichen können.
- Sie nennt die voraussichtliche Zahl der Sitzungen und den Preis je Sitzung, nicht nur einen Paketpreis.
- Sie sagt, ob Mehrwertsteuer anfällt. 19 Prozent auf der Rechnung zeigen, dass die Praxis die Leistung als nicht medizinisch einstuft.
- Sie nennt die Kosten für Vor- und Nachbehandlung, etwa Betäubungscreme, Wundpflege oder Kontrolltermine.
- Sie regelt, ob eine weitere Sitzung berechnet wird, wenn die Behandlung nicht anspricht.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Laserbehandlung?
Die Kasse zahlt eine Laserbehandlung nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt einen medizinischen Grund feststellt und das Verfahren zu den Leistungen der Kassenärzte gehört. Ein Beispiel ist das Lasern eines Feuermals. Wer aus optischen Gründen lasert, zahlt selbst.
Dieselbe Grenze zieht das Steuerrecht. Ärztliche Heilbehandlungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, Schönheitsbehandlungen nicht. Das haben Urteile des Bundesfinanzhofs von 2014 und 2024 festgelegt, und das Bundesfinanzministerium hat es im Mai 2026 übernommen. Steuerfrei ist eine ästhetische Behandlung nur, wenn eine Krankheit, eine Verletzung oder ein angeborener körperlicher Mangel sie erforderlich macht. Alle anderen kosten 19 Prozent Mehrwertsteuer, die auf der Rechnung Umsatzsteuer heißt.
Wer darf Laser und Blitzlampen einsetzen?
Seit dem 31. Dezember 2020 gilt eine gesetzliche Regel: Bestimmte Laserbehandlungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte durchführen, andere auch speziell geschulte Fachkräfte. Die Regel gilt für alle, die Laser oder Blitzlampen (auch IPL genannt) aus kosmetischen Gründen gewerblich einsetzen, also für Kosmetikstudios genauso wie für Arztpraxen.
Ärztinnen und Ärzte mit passender Weiter- oder Fortbildung dürfen alle Anwendungen durchführen. Was nicht ausdrücklich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist, dürfen auch Fachkräfte ohne Approbation anbieten, vor allem die dauerhafte Haarentfernung. Dafür brauchen sie ein Zertifikat aus einer Schulung mit Prüfung.
| Behandlung | Wer darf sie durchführen? |
|---|---|
| Dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder Blitzlampe | Ärztinnen und Ärzte sowie geschulte Fachkräfte mit Zertifikat |
| Tattoo oder Permanent-Make-up entfernen | Nur Ärztinnen und Ärzte |
| Äderchen, Couperose und Feuermale behandeln | Nur Ärztinnen und Ärzte |
| Pigmentflecken behandeln, zum Beispiel Altersflecken | Nur Ärztinnen und Ärzte |
| Laser, die die oberste Hautschicht abtragen, etwa zur Hauterneuerung oder bei Narben | Nur Ärztinnen und Ärzte |
| Fettreduktion mit Licht, Radiowellen oder Ultraschall | Nur Ärztinnen und Ärzte |
| Hautstraffung mit Radiowellen, ohne die Haut zu verletzen | Ärztinnen und Ärzte sowie geschulte Fachkräfte mit Zertifikat |
Für Tattoos, Äderchen und Pigmentflecken schreibt die Verordnung Ärztinnen und Ärzte vor. Nach dem Bundesumweltministerium bleibt das ärztliche Delegationsrecht bestehen: Die Ärztin oder der Arzt trägt die Verantwortung, überwacht die Behandlung und muss zeitnah erreichbar sein, in der Regel in räumlicher Nähe. Ein Kosmetikstudio ohne Arzt darf diese Behandlungen nicht durchführen.
Der Grund für diese Trennung liegt in Ihrer Haut. Ein Laser zerstört Farbstoff. Trifft er ein Muttermal, das für einen Altersfleck gehalten wurde, lässt sich ein schwarzer Hautkrebs (Melanom) später nicht mehr sicher erkennen. Das Gesetz verlangt deshalb dort, wo vor der Behandlung eine Diagnose nötig ist, eine Ärztin oder einen Arzt. Jeder, der lasert, muss Sie außerdem vorher über Wirkung, Risiken und Alternativen beraten.
Woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter?
Ästhetische Dermatologie ist kein geschützter Titel. Geschützt sind der Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, der Hautarzt, und der Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Begriffe wie Lasermedizin, Anti-Aging oder Schönheitschirurg beschreiben nur eine Tätigkeit oder eine Kursbescheinigung.
- Prüfen Sie den Facharzttitel in der Arztsuche unter arztsuche.116117.de oder bei der Ärztekammer Ihres Bundeslandes. Reine Privatpraxen finden Sie nur bei der Ärztekammer.
- Fragen Sie, wer die Behandlung durchführt. Für Tattoos, Äderchen und Pigmentflecken schreibt die Verordnung Ärztinnen und Ärzte vor.
- Lassen Sie sich bei Fachkräften ohne Approbation das Zertifikat mit Ausstellungsdatum zeigen. Es darf nicht älter als fünf Jahre sein. Jede Anlage für kosmetische Behandlungen muss außerdem bei der zuständigen Behörde angezeigt sein.
- Verlangen Sie die schriftliche Kosteninformation mit Sitzungen, Preis je Sitzung und Mehrwertsteuer, bevor Sie einen Termin bestätigen.
- Fragen Sie, ob die Praxis Komplikationen selbst nachbehandelt und was das kostet.
Bei pigmentierten Flecken steht vor dem Laser die Diagnose. Eine Hautärztin beurteilt den Fleck mit einer beleuchteten Lupe und entfernt ihn im Zweifel operativ, damit das Gewebe untersucht werden kann. Ein Fleck, der sich verändert, größer wird oder blutet, gehört zügig in eine Hautarztpraxis, bevor irgendjemand lasert.
Welche Werbung ist bei Laserbehandlungen verboten?
Bei rein kosmetischen Laserbehandlungen verbietet das Wettbewerbsrecht irreführende Werbung. Das Heilmittelwerbegesetz gilt nur bei Krankheitsbezug und bei operativen Schönheitseingriffen. Für Schönheitsoperationen ohne medizinischen Grund verbietet es die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern, auch wenn die Bilder echt sind.
Wer sicheren Erfolg oder fehlende Nebenwirkungen verspricht, verstößt gegen das Werbeverbot für irreführende Werbung. Auch Empfehlungen von Prominenten und Krankengeschichten, die zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten, sind verboten. Eine seriöse Praxis beschreibt das Verfahren, nennt Risiken und Alternativen und verspricht kein Ergebnis.
Wie läuft die Aufklärung vor der Behandlung ab?
Vor jeder ärztlichen Behandlung müssen Sie aufgeklärt werden. Die Ärztin oder der Arzt erklärt Ihnen mündlich, wie die Behandlung abläuft, welche Risiken sie hat und welche Alternativen es gibt. Das muss so früh geschehen, dass Sie in Ruhe entscheiden können, und Sie bekommen eine Kopie aller Unterlagen, die Sie unterschreiben. Ein Formular am Empfang zehn Minuten vor dem Laser reicht dafür nicht.
Beratung und Untersuchung
Die Ärztin untersucht die Stelle und sagt, ob es einen medizinischen Grund gibt. Bei Pigmentflecken schließt sie zuerst einen schwarzen Hautkrebs aus.
Schriftliche Kosteninformation
Die Praxis nennt Ihnen vor Beginn Sitzungszahl, Preis je Sitzung und Mehrwertsteuer.
Aufklärung und Bedenkzeit
Zwischen Gespräch und Behandlung liegt Bedenkzeit. Sie unterschreiben erst danach und erhalten eine Kopie.
Behandlung mit Fotos und Protokoll
Die Praxis fotografiert die Stelle vor der ersten Sitzung und schreibt Geräteeinstellungen und Hautreaktion auf.
Nach der Behandlung
Sie erhalten Verhaltensregeln, etwa Sonnenschutz über mehrere Wochen, und einen Kontrolltermin.
Klären Sie vor dem Eingriff, wer Komplikationen nachbehandelt und was das kostet. Bei Folgen einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings muss die Kasse Sie in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen. Das Krankengeld muss sie für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern. Ob das auch für Komplikationen nach dem Lasern gilt, nennt das Gesetz nicht ausdrücklich. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Kasse beraten.
Was darf die Praxis mit Ihren Fotos tun?
Fotos Ihrer Haut sind Gesundheitsdaten und besonders geschützt. Für die Patientenakte darf die Praxis Fotos machen, ohne dass Sie extra einwilligen, weil sie die Behandlung dokumentieren muss. Die Akte bewahrt sie zehn Jahre nach dem Ende der Behandlung auf. Will die Praxis Ihre Fotos auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken oder in Vorträgen zeigen, braucht sie Ihre ausdrückliche Einwilligung für genau diesen Zweck. Sie können sie jederzeit widerrufen.
Dienen die Fotos der Dokumentation Ihrer Behandlung in der Patientenakte?
Ja, ohne extra Einwilligung. Sie dürfen Ihre Akte einsehen und bekommen die erste Kopie kostenlos, auch von den Fotos.
Sollen die Fotos für eine Schönheitsoperation ohne medizinischen Grund werben?
Nein. Diese Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist verboten, auch mit Ihrer Einwilligung.
Haben Sie ausdrücklich und nur für diesen Zweck eingewilligt?
Ja, solange die Einwilligung gilt. Nach einem Widerruf muss die Praxis die Fotos aus Werbung und Netzwerken entfernen.
Nein. Verlangen Sie schriftlich die Löschung und wenden Sie sich bei Weigerung an die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes.
Häufige Fragen
Darf ein Kosmetikstudio Tattoos mit dem Laser entfernen?
Nein, ein Kosmetikstudio darf keine Tattoos mit dem Laser entfernen. Das dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit passender Weiter- oder Fortbildung. Dasselbe gilt für Äderchen, Pigmentflecken, Laser zur Hauterneuerung und Fettreduktion. Geschulte Fachkräfte mit Zertifikat dürfen dauerhaft Haare entfernen.
Zahlt die Krankenkasse eine Laserbehandlung beim Hautarzt?
Die Krankenkasse zahlt eine Laserbehandlung nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt einen medizinischen Grund feststellt und das Verfahren zu den Kassenleistungen gehört. Laserbehandlungen aus kosmetischen Gründen, etwa das Entfernen von Tattoos oder Altersflecken, zahlen Sie selbst, dazu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Warum steht auf der Rechnung für eine Schönheitsbehandlung Umsatzsteuer?
Auf der Rechnung für eine Schönheitsbehandlung steht Umsatzsteuer, weil nur Heilbehandlungen steuerfrei sind. Als Heilbehandlung gilt sie, wenn eine Krankheit, eine Verletzung oder ein angeborener körperlicher Mangel sie erforderlich macht. Sonst gelten 19 Prozent. Das Bundesfinanzministerium hat das im Mai 2026 bestätigt.
Sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung einer Hautarztpraxis erlaubt?
Für Schönheitsoperationen ohne medizinischen Grund sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung verboten. Für andere Behandlungen darf Werbung nicht irreführen, sie darf also keinen sicheren Erfolg versprechen. Eigene Fotos von Ihnen darf eine Praxis nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung zeigen, und Sie können diese jederzeit widerrufen.
Wer zahlt, wenn nach einer Laserbehandlung eine Komplikation auftritt?
Die Kosten einer Komplikation sollten Sie vor dem Eingriff klären, denn sie hängen von der Praxis und von Ihrer Kasse ab. Nach einer Schönheitsoperation, Tätowierung oder einem Piercing muss die Kasse Sie an den Kosten der Folgebehandlung beteiligen. Ob das auch für das Lasern gilt, nennt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Ist Ästhetische Dermatologie ein geschützter Facharzttitel?
Nein, Ästhetische Dermatologie ist kein geschützter Facharzttitel. Geschützt sind der Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten und der Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Begriffe wie Lasermedizin, Anti-Aging oder Schönheitschirurg beschreiben eine Tätigkeit, keine Qualifikation. Den Facharzttitel prüfen Sie in der Arztsuche unter arztsuche.116117.de.
