Hautärzteverzeichnis

Ratgeber

Wie behandelt man Neurodermitis und Schuppenflechte?

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Bei Neurodermitis und Schuppenflechte behandelt der Hautarzt in Stufen. Am Anfang stehen Pflege und Salben, dann Lichttherapie, bei schweren Verläufen Medikamente, die im ganzen Körper wirken. Die Kasse zahlt Basiscremes für Erwachsene nicht, für Kinder bis zum 12. Geburtstag schon. Bei den anderen Medikamenten zahlen Erwachsene die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Packung.

Mindestziel der Behandlung bei Schuppenflechte
75 Prozent Besserung
AWMF-Register 013-001, Therapie der Psoriasis vulgaris, Version 8.2, Stand 23. Juli 2025
Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis
mindestens 220.000 Menschen
AWMF-Register 013-027, Atopische Dermatitis, Abschnitt Epidemiologie, Stand 29. Juni 2026
Eine Cremedose ohne Beschriftung, ein Glas Wasser und ein gefaltetes blaues Handtuch auf einem Regal
Eine Pflegecreme im Bad, denn Eincremen gehört bei trockener, empfindlicher Haut zum Alltag. Bild: KI generiert.

Wie wird Neurodermitis Schritt für Schritt behandelt?

Neurodermitis haben in Deutschland jedes Jahr rund 2,5 Millionen Menschen, etwa 10 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 1,7 Prozent der Erwachsenen. An Schuppenflechte leiden nach dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über 1,5 Millionen Menschen. Beide Krankheiten verlaufen in Schüben und sind nicht ansteckend.

Die Hautärztin behandelt Neurodermitis in Stufen. So sehen es die Fachärzte vor, die sich für diese Krankheit auf eine gemeinsame Empfehlung geeinigt haben. Das Schema ist ein Anhaltspunkt: Alter, Verlauf, betroffene Stellen und Leidensdruck bestimmen, wie die Ärztin es anpasst.

Grundlage jeder Stufe ist die Basispflege mit rückfettenden Cremes. Darauf bauen entzündungshemmende Mittel auf. Meist sind das zuerst Cremes mit Kortison. An Gesicht, Hautfalten und im Genitalbereich oder bei Unverträglichkeit kommen Salben mit Calcineurinhemmern zum Einsatz, einem Wirkstoff ohne Kortison. Eine Lichttherapie ist ab Stufe 3 möglich, vor allem bei Erwachsenen.

Das Schema hat vier Stufen. Die Basispflege der Stufe 1 zahlen Erwachsene selbst, für Kinder bis zum 12. Geburtstag und bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag zahlt die Kasse. Die Mittel der Stufen 2 bis 4 verschreibt die Ärztin, dafür zahlen Sie ab 18 Jahren die Zuzahlung.

Die vier Stufen der Neurodermitis-Behandlung und wer die Kosten trägt. Die Fachärzte verstehen das Schema als Anhaltspunkt, nicht als starre Abfolge.
StufeHautzustandBehandlungWer zahlt?
1Trockene Haut ohne EntzündungRückfettende Basispflege, Auslöser meiden, schonende ReinigungErwachsene zahlen selbst. Die Kasse zahlt für Kinder bis zum 12. Geburtstag und bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag
2Leichte EkzemeZusätzlich Kortison oder Calcineurinhemmer zum AuftragenRezept nötig, die Kasse zahlt bis auf die Zuzahlung
3Mittlere EkzemeStärkere entzündungshemmende Mittel zum Auftragen, Lichttherapie möglich (nicht zusammen mit Ciclosporin oder Calcineurinhemmern)Die Kasse zahlt bis auf die Zuzahlung
4Anhaltend schwere EkzemeMedikamente für den ganzen Körper: Biologika wie Dupilumab, JAK-Hemmer oder klassische Mittel, die das Immunsystem dämpfenDie Kasse zahlt bei medizinischem Grund nach der Checkliste der Fachärzte, dazu die Zuzahlung je Packung

Ob Medikamente für den ganzen Körper nötig sind, prüfen die Ärzte mit einer Checkliste der Fachärzte. Dupilumab, ein Antikörper gegen zwei Botenstoffe der Entzündung, ist ab 12 Jahren bei mittelschwerer bis schwerer, ab 6 Monaten bei schwerer Neurodermitis zugelassen.

Ab wann gilt Schuppenflechte als mittelschwer bis schwer?

Bei Schuppenflechte hängt die Behandlung vom Schweregrad ab. Die Fachärzte messen ihn mit drei Werten. Der PASI, ein Punktwert des Arztes, bewertet Rötung, Schuppung, Dicke und Fläche der Herde. Dazu kommt der Anteil der befallenen Körperoberfläche in Prozent. Der DLQI, ein Fragebogen mit zehn Fragen, misst, wie stark die Haut Ihren Alltag beeinträchtigt.

Leicht ist die Schuppenflechte, wenn alle drei Werte bei 10 oder darunter liegen. Mittelschwer bis schwer ist sie, wenn der PASI oder der befallene Anteil der Körperoberfläche über 10 liegt und zugleich der Fragebogenwert über 10.

Daneben gibt es Zusatzkriterien. Auch bei niedrigeren Werten gilt die Schuppenflechte dann als mittelschwer bis schwer, wenn eines davon zutrifft:

  • Ausgeprägte Erkrankung sichtbarer Stellen, etwa im Gesicht oder an den Händen.
  • Ausgeprägte Erkrankung der Kopfhaut.
  • Erkrankung des Genitalbereichs.
  • Befall von Handflächen und Fußsohlen.
  • Ablösung oder Verformung von mindestens zwei Fingernägeln.
  • Juckreiz mit anschließendem Kratzen.
  • Plaques, die auf die bisherige Behandlung nicht ansprechen.

Als besonders schwer gilt die Erkrankung unter anderem ab einem PASI von 20 und einem Fragebogenwert von 15 oder bei rascher Verschlechterung.

Warum diese Genauigkeit? Der Schweregrad öffnet den Weg zu Medikamenten, die im ganzen Körper wirken. Bei mittelschwerer bis schwerer Schuppenflechte empfehlen die Fachärzte, mit solchen Medikamenten zu beginnen. Bei besonderer Schwere können sie schon am Anfang ein Biologikum empfehlen, ein Antikörper-Medikament, das einzelne Botenstoffe der Entzündung blockiert, oder den Wirkstoff Deucravacitinib.

Die Fachärzte legen auch ein Mindestziel fest. Am Ende der ersten Behandlungsphase soll der PASI um 75 Prozent gesunken sein. Bei schnell wirkenden Medikamenten prüft der Arzt das nach zehn bis zwölf Wochen. Anzustreben ist eine Besserung um 90 Prozent, ein PASI unter 2 oder ein Fragebogenwert von höchstens 1. Wird das Mindestziel verfehlt, muss die Behandlung angepasst werden.

Was zahlen Sie für Biologika?

Biologika sind gentechnisch hergestellte Antikörper, die einzelne Botenstoffe der Entzündung blockieren. Sie sind verschreibungspflichtig, und die Kasse zahlt sie, wenn ein medizinischer Grund nach der Empfehlung der Fachärzte vorliegt und das Mittel für die Krankheit zugelassen ist. Ab 18 Jahren zahlen Sie nicht den Apothekenpreis, sondern die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Packung. Ab dem 1. Januar 2027 sind es weiterhin 10 Prozent, aber mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, so steht es in einem Gesetz vom 24. Juli 2026.

Bei einer Behandlung über Jahre summiert sich das. Deshalb ist die Zuzahlungsgrenze wichtig: Sie müssen höchstens 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zuzahlen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung höchstens 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus, und für den Rest des Jahres entfallen die Zuzahlungen. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen, auch für Physiotherapie und Krankenhaustage. Für einen Krankenhaustag zahlen Sie bis Ende 2026 zehn Euro Zuzahlung, ab 2027 fünfzehn Euro.

4 Schritte, bevor die Behandlung beginnt

  1. Lassen Sie den Schweregrad messen und festhalten. Bei Schuppenflechte sind das PASI, befallene Körperoberfläche und DLQI, bei Neurodermitis die Checkliste der Fachärzte.
  2. Klären Sie mit Ihrer Hautärztin, welche Behandlungen Sie schon hatten. Viele Mittel sind nur zugelassen, wenn eine Behandlung zum Auftragen oder ein klassisches Medikament für den ganzen Körper nicht ausgereicht hat.
  3. Fragen Sie, ob das Mittel für Ihr Alter und Ihre Erkrankung zugelassen ist. Dupilumab ist ab 12 Jahren bei mittelschwerer bis schwerer, ab 6 Monaten bei schwerer Neurodermitis zugelassen.
  4. Vereinbaren Sie den Kontrolltermin. Bei Schuppenflechte soll der PASI am Ende der ersten Behandlungsphase um 75 Prozent gesunken sein. Wird das Ziel verfehlt, passt die Ärztin die Behandlung an.

Welche Schulungen und Reha gibt es bei Neurodermitis?

Die Fachärzte empfehlen eine strukturierte Schulung, in der Ärzte, Psychologen und Ernährungsfachkräfte gemeinsam unterrichten. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern heißt das Programm AGNES, für Erwachsene ARNE. Dort lernen Sie, Schübe früh zu erkennen, Wirkstoffe richtig zu dosieren, Kratzattacken zu unterbrechen und Auslöser im Alltag zu erkennen. Die Kurse laufen über mehrere Termine.

Bei hohem Schweregrad sollen auch eine Reha oder eine Behandlung im Krankenhaus erwogen werden. Eine Reha ist keine Kur nach eigenem Wunsch, sondern eine Leistung mit Antrag: Der Arzt begründet sie, der Kostenträger entscheidet. Bei Erwerbstätigen ist oft die Rentenversicherung zuständig, sonst die Krankenkasse.

Zur Versorgung gehören auch Ernährungsfachkräfte. Die Fachärzte warnen aber davor, Lebensmittel ohne nachgewiesene Allergie wegzulassen. Ein Bluttest auf IgG-Antikörper gegen Nahrungsmittel taugt dafür nicht, der IGeL-Monitor bewertet ihn mit negativ. Wer den Verdacht hat, dass ein Lebensmittel Schübe auslöst, lässt das mit Hauttest, Bluttest und gegebenenfalls einer überwachten Provokation klären. Wie diese Tests ablaufen, erklärt der Ratgeber zum Allergietest beim Hautarzt.

Was können Sie bei Schüben selbst tun?

Beide Krankheiten reagieren auf Dinge, die Sie beeinflussen können. Bei Neurodermitis nennen die Fachärzte schonende Reinigung, kurze Duschbäder mit mäßig warmem Wasser und konsequentes Eincremen als Grundlage jeder Stufe. Passivrauchen hängt in Studien mit Häufigkeit und Schwere der Neurodermitis zusammen. Bei Schuppenflechte beeinflussen Rauchen, Übergewicht und Alkohol Verlauf und Behandlungserfolg.

Wann die Behandlung verstärkt werden muss, entscheiden Messwerte und Kontrolltermine. Ein Verlaufsbogen hilft: Notieren Sie Schübe mit Datum, Auslöser, verwendeten Mitteln und der Zahl der Tage mit Beschwerden. Er belegt gegenüber der Kasse, wie oft die bisherige Behandlung nicht gewirkt hat.

Bleibt die Behandlung ohne Wirkung, ist der Wechsel kein Scheitern, sondern der vorgesehene nächste Schritt. Bei Schuppenflechte verlangen die Fachärzte eine Anpassung, wenn das Mindestziel nicht erreicht ist, zum Beispiel durch eine höhere Dosis, eine Kombination oder einen anderen Wirkstoff. Fragen Sie beim Kontrolltermin deshalb nicht nur, ob es besser geworden ist, sondern ob das vorgesehene Ziel erreicht wurde. Wie Sie schneller einen Termin bekommen, steht im Ratgeber zu Wartezeit und Terminservice beim Hautarzt.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Basiscremes bei Neurodermitis?

Für Kinder bis zum 12. Geburtstag zahlt die Krankenkasse wirkstofffreie Basiscremes, die als Arzneimittel gelten, bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag. Erwachsene zahlen sie selbst, weil die Kasse Arzneimittel ohne Rezeptpflicht seit 2004 nicht mehr erstattet. Rezeptpflichtige Mittel wie Salben mit Kortison oder Calcineurinhemmern sind dagegen Kassenleistung.

Ab welchem Schweregrad kommen bei Schuppenflechte Medikamente für den ganzen Körper infrage?

Medikamente für den ganzen Körper kommen bei Schuppenflechte infrage, wenn die Erkrankung mittelschwer bis schwer ist: PASI oder befallene Körperoberfläche über 10 und zugleich ein Fragebogenwert über 10. Unabhängig davon reichen starke Beschwerden an Kopfhaut, Nägeln, Genitalbereich, Händen oder Füßen. Bei besonderer Schwere können die Fachärzte schon zu Beginn ein Biologikum empfehlen.

Was kostet ein Biologikum gegen Neurodermitis oder Schuppenflechte den Patienten?

Ein Biologikum kostet gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren die Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Packung, nicht den Apothekenpreis. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.

Wie schnell muss eine Behandlung bei Schuppenflechte wirken?

Bei Schuppenflechte soll der PASI am Ende der ersten Behandlungsphase um 75 Prozent gesunken sein, so lautet das Mindestziel der Fachärzte. Bei schnell wirkenden Medikamenten prüft der Arzt das nach zehn bis zwölf Wochen. Anzustreben ist eine Besserung um 90 Prozent oder ein PASI unter 2. Wird das Mindestziel verfehlt, muss die Behandlung angepasst werden.

Gibt es Schulungen für Menschen mit Neurodermitis?

Ja, die Fachärzte empfehlen eine strukturierte Neurodermitis-Schulung: für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern nach dem Programm AGNES, für Erwachsene nach dem Programm ARNE. Die Kurse vermitteln Hautpflege, Dosierung der Wirkstoffe, Umgang mit Juckreiz und das Erkennen von Auslösern. Ihre Hautärztin nennt Ihnen Anbieter in Ihrer Region.

Ist Schuppenflechte ansteckend?

Nein, Schuppenflechte ist nicht ansteckend. Sie entsteht durch ein überaktives Immunsystem, dabei erneuert sich die Haut fast zehnmal so schnell wie sonst. Etwa 2 Prozent der Bevölkerung haben sie, rund 80 Prozent davon die Plaque-Form, etwa ein Viertel zusätzlich eine Gelenkentzündung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S3-Leitlinie Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem), AWMF-Registernummer 013-027, Version 4.7, Stand 16. Juni 2023, gültig bis 15. Juni 2028, Deutsche Dermatologische Gesellschaft bei der AWMF,
  2. S3-Leitlinie Atopische Dermatitis, Langfassung, Stand 29. Juni 2026: Epidemiologie, Krankheitskosten, Stufentherapie, Schulung und Rehabilitation, Deutsche Dermatologische Gesellschaft bei der AWMF,
  3. S3-Leitlinie Therapie der Psoriasis vulgaris, AWMF-Registernummer 013-001, Version 8.2, Stand 23. Juli 2025, gültig bis 22. Juli 2030, Deutsche Dermatologische Gesellschaft bei der AWMF,
  4. S3-Leitlinie Therapie der Psoriasis vulgaris, Langfassung: Definition des Schweregrades, Therapieziele und Empfehlungen IX-1 bis IX-3, Deutsche Dermatologische Gesellschaft bei der AWMF,
  5. Schuppenflechte (Psoriasis): Häufigkeit, Formen und Verlauf, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),
  6. § 61 SGB V Zuzahlungen, Fassung bis 31. Dezember 2026, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), Artikel 1 Nummer 23 Neufassung des § 61 SGB V ab 1. Januar 2027, Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz,
  8. § 62 SGB V Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. IGeL A bis Z: Immunglobulin-G-Bestimmung zur Diagnose einer Nahrungsmittelallergie (Bewertung negativ), IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund,
  11. § 34 SGB V Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Absatz 1 Ausnahmen für Kinder, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Absatz 3 Zuzahlung ab dem 18. Lebensjahr, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Künstliche Intelligenz hat an diesen Seiten mitgearbeitet. Sie hat die wiederkehrenden Sätze zu Städten und Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und die Beitragsbilder erzeugt. Adresse, Telefonnummer und Website einer Praxis übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Die Ratgeber nennen ihre Quellen und ersetzen keine ärztliche Beratung.

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Diese Angaben haben den Stand vom 27. September 2026.