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Zahlt die Krankenkasse die Behandlung von starkem Schwitzen?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, bei krankhaftem Schwitzen zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Untersuchung, ein Iontophorese-Gerät für Strombäder zu Hause und bei starkem Achselschweiß auch Botox, wenn äußerliche Mittel nicht reichen. Aluminium-Mittel aus der Apotheke zahlen Erwachsene selbst. Ohne diese Voraussetzungen kostet Botox gegen Schwitzen 360 bis 1.000 Euro.

Botox gegen Schwitzen selbst bezahlt
360 bis 1.000 Euro
IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund, Bewertung Botox gegen Schwitzen, Stand 20. November 2017
Gesetzliche Zuzahlung bis Ende 2026
5 bis 10 Euro
Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung, Regelung zu Zuzahlungen, Fassung bis 31. Dezember 2026, Stand 21. September 2026
Mindestabstand zwischen zwei Botox-Spritzen
16 Wochen
Fachinformation Botox, Allergan, Anwendung bei starkem Achselschweiß, Stand September 2025, Stand 1. September 2025
Ein weißes Hemd an einem Holzbügel vor einem großen hellen Fenster
Ein frisches Hemd am Bügel, denn starkes Schwitzen betrifft vor allem den Alltag und die Kleidung. Bild: KI generiert.

Ab wann ist starkes Schwitzen eine Krankheit?

Starkes Schwitzen ist eine Krankheit, wenn es über das hinausgeht, was der Körper zur Temperaturregelung braucht, und Ihren Alltag einschränkt. Der Fachname ist Hyperhidrose, er steht oft auf Arztbriefen. Die Empfehlung, auf die sich die Fachärzte für Hautkrankheiten geeinigt haben, legt keine Schweißmenge fest. Einen Messwert, der die Krankheit beweist oder ausschließt, gibt es nicht.

Die Fachärzte unterscheiden zwei Formen. Bei der primären Form steckt keine andere Krankheit dahinter. Das Schwitzen tritt an bestimmten Stellen auf, etwa an Achseln, Handflächen, Fußsohlen, Stirn oder in der Leiste. Die sekundäre Form ist die Folge einer anderen Ursache, zum Beispiel einer Hormon- oder Stoffwechselkrankheit. Deshalb klärt die Praxis vor einer Behandlung ab, ob eine solche Ursache vorliegt. Typisch für die primäre Form sind diese Merkmale:

  • Beginn in Kindheit oder Jugend, vor dem 25. Lebensjahr, an den Händen oft schon vor der Pubertät.
  • Schwitzen unabhängig von der Temperatur, unvorhersehbar und nicht steuerbar.
  • Beide Körperseiten sind gleich stark betroffen.
  • Das Schwitzen tritt öfter als einmal pro Woche auf und stört im Alltag.
  • Im Schlaf schwitzen Sie nicht vermehrt.

Die Ärztin ordnet das Schwitzen in drei Schweregrade ein. Bei Grad I zeigen sich unter den Achseln Schweißflecken von 5 bis 10 Zentimetern Durchmesser, bei Grad II von 10 bis 20 Zentimetern. Bei Grad III sind sie größer als 20 Zentimeter, und der Schweiß tropft ab. An Händen und Füßen reicht die Spanne von deutlich feuchter Haut über Schweißperlen bis zu abtropfendem Schweiß.

Welche Behandlung gegen starkes Schwitzen zahlt die Kasse?

Die Fachärzte empfehlen ein Vorgehen in Stufen. Für die Achseln beginnen sie mit schweißhemmenden Mitteln zum Auftragen, dann folgen Botox, Wärme-Verfahren, Tabletten und zuletzt eine Operation. Für Hände und Füße steht an zweiter Stelle die Iontophorese, ein Strombad, bei dem schwacher Gleichstrom durch ein Wasserbad fließt. Die Grenze der Kassenleistung verläuft anders als diese Reihenfolge.

Erwachsene bezahlen das Aluminium-Mittel aus der Apotheke selbst, Kinder bis zum 12. Geburtstag bekommen es auf Kassenrezept. Ein Iontophorese-Gerät und Botox unter den Achseln trägt die Kasse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne diese Voraussetzungen kostet Botox gegen Schwitzen als Selbstzahler 360 bis 1.000 Euro.

Behandlungen gegen starkes Schwitzen und ob die gesetzliche Krankenkasse sie zahlt (Stand 21. September 2026).
BehandlungWo sie eingesetzt wirdZahlt die Kasse?
Aluminiumchlorid-Lösung aus der ApothekeAchseln, Hände, FüßeNein für Erwachsene, weil das Mittel kein Rezept braucht. Kinder bis zum 12. Geburtstag bekommen es auf Kassenrezept
Creme mit GlycopyrroniumbromidAchseln, schwere Form, ErwachseneJa, gegen Rezept, mit gesetzlicher Zuzahlung
Iontophorese-Gerät für zu HauseVor allem Hände und FüßeJa, als Hilfsmittel nach erfolgreicher Erprobung, mit gesetzlicher Zuzahlung
Botox in die AchselnAchselnJa, bei starkem, anhaltendem Schwitzen, das sich äußerlich nicht ausreichend bremsen lässt. Sonst zahlen Sie selbst
Botox an Händen oder FüßenHände, FüßeNicht geregelt, weil dafür kein Mittel zugelassen ist. Fragen Sie vorher schriftlich bei der Kasse nach
Wärme-Verfahren oder OperationVor allem AchselnIn den geprüften Quellen fand sich keine Regel. Fragen Sie vorher schriftlich bei der Kasse nach

Botox zahlt die Kasse, Aluminium-Mittel nicht

Die Kasse zahlt Aluminiumchlorid nicht, weil es kein Rezept braucht. Mittel ohne Rezeptpflicht sind nach dem Gesetz von der Kassenleistung ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es nur für schwere Krankheiten auf einer Liste, die der Gemeinsame Bundesausschuss führt, das Gremium, das festlegt, was die Kassen zahlen. Starkes Schwitzen steht dort nicht. Der Ausschuss hat das 2023 in einem Beschluss zu einer neuen Creme gegen Achselschweiß ausdrücklich festgehalten.

Botox ist dagegen verschreibungspflichtig und für starkes Schwitzen unter den Achseln zugelassen. Damit gehört es zur Kassenversorgung, aber nur bei einem starken, anhaltenden Schwitzen der Achseln, das den Alltag stört und sich mit einer äußerlichen Behandlung nicht ausreichend bremsen lässt. Deshalb probieren Sie in der Regel zuerst die selbst bezahlte äußerliche Behandlung aus.

Bietet Ihnen eine Praxis Botox gegen Schwitzen gegen Bezahlung an, fragen Sie, ob bei Ihnen die Voraussetzungen der Kassenleistung vorliegen. Sind Sie unsicher, lassen Sie sich von Ihrer Kasse beraten.

Wann zahlen Sie Botox gegen Schwitzen selbst?

Botox gegen Schwitzen zahlen Sie selbst, wenn die Voraussetzungen der Kasse fehlen. Das ist der Fall bei leichtem oder mäßigem Schwitzen, ohne vorherigen Versuch mit einer äußerlichen Behandlung und an Händen und Füßen, wo kein Mittel zugelassen ist. Leistungen, die Sie selbst bezahlen, bewertet der IGeL-Monitor, ein Angebot des Medizinischen Dienstes Bund, nach der Studienlage. Für den Nutzen von Botox gegen Schwitzen vergab er 2017 die Note unklar und nennt einen Preis von 360 bis 1.000 Euro.

Wie oft Sie zahlen, hängt davon ab, wie lange die Wirkung anhält. Bei der ersten Behandlung der Achseln hielt sie nach der Fachinformation, dem Beipackzettel für Ärzte, im Schnitt 7,5 Monate, bei 27,5 Prozent der Behandelten ein Jahr oder länger. Bei Ihnen kann es kürzer oder länger sein. Frühestens nach 16 Wochen darf die Spritze wiederholt werden. Die Fachärzte rechnen mit ein bis zwei Behandlungen pro Jahr.

Ist das Schwitzen ärztlich festgestellt und wird es behandelt, ist das in der Regel eine steuerfreie Heilbehandlung. Ob Umsatzsteuer auf der Rechnung steht, klärt die Praxis vorab mit Ihnen. An den Händen kann Botox die Handmuskeln vorübergehend schwächen. Sprechen Sie das vorher an, wenn Sie feinmechanisch arbeiten.

Zahlt die Kasse Botox gegen Ihr Schwitzen?

Betrifft das krankhafte Schwitzen vor allem die Achseln?

Ja

Hat die Ärztin ein starkes, anhaltendes Schwitzen festgestellt, das Ihren Alltag stört?

Ja

Haben Sie eine äußerliche Behandlung, etwa mit Aluminiumchlorid, lange genug ohne ausreichenden Erfolg angewendet?

Ja

Die Voraussetzungen liegen vor. Ihre Ärztin kann Botox auf Kassenrezept verordnen, Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung.

Nein

Zuerst kommt die äußerliche Behandlung. Aluminiumchlorid zahlen Erwachsene selbst, die Creme mit Glycopyrroniumbromid gibt es auf Kassenrezept.

Nein

Bei leichtem oder mäßigem Schwitzen zahlen Sie Botox selbst. Rechnen Sie mit 360 bis 1.000 Euro.

Nein

An Händen und Füßen ist Botox nicht zugelassen. Die Kasse zahlt dort das Iontophorese-Gerät, für Botox fragen Sie vorher schriftlich bei der Kasse nach.

So bekommen Sie ein Iontophorese-Gerät von der Kasse

Ein Iontophorese-Gerät bekommen Sie als Hilfsmittel von der Kasse, wenn die Erprobung im Alltag erfolgreich war. Sie legen Hände oder Füße in ein Wasserbad, durch das schwacher Gleichstrom fließt. Eine Anwendung dauert 20 bis 30 Minuten und findet anfangs mehrmals pro Woche statt, später genügen ein bis zwei Anwendungen. Die Wirkung hält nur, solange Sie weiterbehandeln. Deshalb zahlt die Kasse ein Gerät für zu Hause und nicht einzelne Sitzungen. So kommen Sie zu Ihrem eigenen Gerät:

  1. Lassen Sie in der Hautarztpraxis feststellen, dass es starkes Schwitzen ist und keine andere Krankheit dahintersteckt, und festhalten, dass Aluminiumchlorid nicht ausreichend gewirkt hat.
  2. Probieren Sie die Iontophorese im Alltag aus. Die Kasse verlangt grundsätzlich eine erfolgreiche Erprobung.
  3. Lassen Sie sich das Dauer-Rezept frühestens vier Wochen nach der ersten Anwendung ausstellen, mit Diagnose und der Nummer 09.30.01 des Hilfsmittelverzeichnisses der Kassen.
  4. Reichen Sie das Rezept bei einem Vertragspartner Ihrer Kasse ein und fragen Sie, ob die Kasse vorher zustimmen muss. Stellen Sie die Stromstärke nur unter ärztlicher Anleitung ein.

Für das Gerät und für Arzneimittel wie Botox zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 gelten mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, zahlt keine Zuzahlung.

4 weitere Verfahren, wenn Botox nicht reicht

Nach Botox nennen die Fachärzte Verfahren, die schlechter untersucht sind oder mehr Nebenwirkungen haben. Wärme-Verfahren mit Radiofrequenz, Mikrowellen oder Ultraschall zerstören die Schweißdrüsen der Achseln, bei schlanken Menschen können dabei auch Nerven geschädigt werden. Tabletten wirken im ganzen Körper und lösen zum Beispiel Mundtrockenheit oder Herzrasen aus, deshalb setzen Ärzte sie meist nur für einzelne Situationen ein. Beim Absaugen und Ausschaben der Schweißdrüsen unter der Achsel fehlen gute Vergleichsstudien, Rückfälle sind möglich. Eine Nervenoperation im Brustkorb führt häufig zu Ersatzschwitzen an anderen Körperstellen und steht deshalb nicht an erster Stelle.

Für diese Verfahren fand sich in den geprüften Quellen keine Regel zur Kostenübernahme. Lassen Sie sich die Übernahme deshalb schriftlich von Ihrer Kasse bestätigen, bevor Sie einen Termin ausmachen. Ohne Bestätigung zahlen Sie selbst, und die Praxis muss Ihnen die Kosten vorher schriftlich nennen. Botox gegen Falten zahlen Sie dagegen immer selbst, mehr dazu bei den Kosten und Regeln von Botox.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Botox gegen starkes Schwitzen?

Ja, unter den Achseln zahlt die Krankenkasse Botox gegen starkes Schwitzen, wenn es stark und anhaltend ist, den Alltag stört und sich mit äußerlicher Behandlung nicht ausreichend bremsen lässt. An Händen und Füßen ist Botox nicht zugelassen, dort klären Sie die Kostenübernahme vorher schriftlich mit Ihrer Kasse.

Wer bezahlt Aluminiumchlorid gegen starkes Schwitzen?

Aluminiumchlorid gegen starkes Schwitzen bezahlen Erwachsene selbst, weil das Mittel kein Rezept braucht und solche Mittel von der Kassenleistung ausgeschlossen sind. Kinder bis zum 12. Geburtstag bekommen Aluminiumchlorid dagegen auf Kassenrezept.

Bekomme ich ein Iontophorese-Gerät gegen starkes Schwitzen von der Krankenkasse?

Ja, ein Iontophorese-Gerät gegen starkes Schwitzen zahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend gewirkt haben und die Erprobung im Alltag erfolgreich war. Das Dauer-Rezept gibt es frühestens vier Wochen nach der ersten Anwendung. Sie zahlen 5 bis 10 Euro Zuzahlung, ab 2027 sind es 7,50 bis 15 Euro.

Was kostet Botox gegen starkes Schwitzen als Selbstzahler?

Botox gegen starkes Schwitzen kostet als Leistung, die Sie selbst bezahlen, nach dem Bewertungsportal des Medizinischen Dienstes Bund 360 bis 1.000 Euro. Ist das Schwitzen ärztlich festgestellt und wird es behandelt, ist das in der Regel eine steuerfreie Heilbehandlung. Ob Umsatzsteuer auf der Rechnung steht, klärt die Praxis vorab mit Ihnen. Die Praxis muss Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorher schriftlich nennen.

Ab wann ist starkes Schwitzen eine Krankheit?

Starkes Schwitzen ist eine Krankheit, wenn es über den Bedarf der Temperaturregelung hinausgeht und den Alltag einschränkt. Die Fachärzte legen keine Schweißmenge fest. Typisch sind ein Beginn vor dem 25. Lebensjahr, beidseitiges Schwitzen und kein vermehrtes Schwitzen im Schlaf.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 34 SGB V Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Arzneimittel-Richtlinie, § 12 Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, in Kraft seit 15. September 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Arzneimittel-Richtlinie, Anlage I OTC-Übersicht, Stand 9. Mai 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. Beschluss zu Glycopyrronium (schwere primäre axilläre Hyperhidrose) vom 19. Januar 2023, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. § 33 SGB V Hilfsmittel, Absatz 8 Zuzahlung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 61 SGB V Zuzahlungen, Fassung bis 31. Dezember 2026, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), Neufassung des § 61 SGB V ab 1. Januar 2027, Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz,
  8. Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 1. Quartal 2026, Anhang 1 Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  9. GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktart Leitungswasser-Iontophorese zur Hyperhidrosisbehandlung, Produktuntergruppe 09.30.01, GKV-Spitzenverband, REHADAT-GKV,
  10. S1-Leitlinie Definition und Therapie der primären Hyperhidrose, AWMF-Registernummer 013-059, Stand 19. März 2023, Deutsche Dermatologische Gesellschaft bei der AWMF,
  11. Fachinformation Botox 50/100/200 Allergan-Einheiten, Anwendungsgebiet primäre Hyperhidrosis axillaris, Stand September 2025, Allergan, über Fachinfo-Service,
  12. Botox gegen Schwitzen, Bewertung vom 20. November 2017, IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund,

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Künstliche Intelligenz hat an diesen Seiten mitgearbeitet. Sie hat die wiederkehrenden Sätze zu Städten und Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und die Beitragsbilder erzeugt. Adresse, Telefonnummer und Website einer Praxis übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Die Ratgeber nennen ihre Quellen und ersetzen keine ärztliche Beratung.

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Diese Angaben haben den Stand vom 27. September 2026.