Warum prüft der Hautarzt jeden Altersfleck zuerst?
Ein harmloser Altersfleck und früher Hautkrebs können gleich aussehen. Deshalb untersucht der Hautarzt jeden Fleck, bevor er ihn entfernt. Altersflecken heißen auch Sonnenflecken und treten an Hautstellen auf, die viel Sonne abbekommen haben. Nach dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums sind sie harmlos und müssen in der Regel nicht behandelt werden. Derselbe Dienst schreibt aber auch, dass sie manchmal aussehen wie ein Melanom, der schwarze Hautkrebs.
Ein Hilfsmittel der Ärztin ist die beleuchtete Lupe (Dermatoskop). Mit ihr erkennt sie Strukturen unter der Hautoberfläche, die das bloße Auge nicht sieht. Eine Auswertung von 104 Studien mit 42.788 Hautveränderungen rechnete mit einer festgelegten Rate: 20 von 100 harmlosen Flecken stuften die Ärzte fälschlich als verdächtig ein. Bei dieser Rate erkannten sie rechnerisch mit Lupe und bloßem Auge zusammen 92 von 100 Melanomen, mit dem bloßen Auge allein 76 von 100.
Welche Hautveränderungen sehen Altersflecken ähnlich?
Altersflecken ähneln mehreren anderen Hautveränderungen, darunter einer Form des schwarzen Hautkrebses und einer Vorstufe des hellen Hautkrebses. Die folgenden Merkmale helfen Ihnen, einen Fleck beim Anruf in der Praxis zu beschreiben. Sie ersetzen keine Untersuchung.
- Eine Form des schwarzen Hautkrebses im Gesicht älterer Menschen ist bräunlich bis dunkelbraun, unregelmäßig gefärbt und wächst an sonnengeschädigten Stellen, genau wie Altersflecken.
- Die aktinische Keratose ist eine Vorstufe des hellen Hautkrebses auf lichtgeschädigter Haut, bei der sich veränderte Zellen der Oberhaut ansammeln.
- Ein Muttermal ist meist rund oder oval, einfarbig und kleiner als etwa 5 Millimeter. Neu entstehende Melanome sind allerdings oft ebenfalls kleiner.
- Warnzeichen für jeden Fleck sind eine ungleichmäßige Form, ein unscharfer Rand, mehrere Farben, ein Durchmesser über 3 bis 5 Millimeter und jede Veränderung im Lauf der Zeit.
Wann sollten Sie einen Fleck zügig ansehen lassen?
Gehen Sie zügig zum Hautarzt, wenn ein Fleck sich in Form, Farbe oder Größe verändert, juckt oder blutet. Das gilt auch, wenn eine Hautveränderung länger als zwei Wochen anhält. Warten Sie in diesen Fällen nicht auf die nächste Vorsorge.
Für die Untersuchung gibt es einen Weg ohne Kosten. Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Vorsorge, auf der Abrechnung Hautkrebs-Screening genannt. Dabei sieht die Ärztin die ganze Haut an, auch die Altersflecken. Bei Verdacht untersucht eine Hautärztin den Fleck genauer und veranlasst bei Bedarf eine Gewebeprobe.
Welche 4 Verfahren entfernen Altersflecken?
Der Hautarzt entfernt Altersflecken mit Kälte, mit Licht, mit dem Skalpell oder mit einem chemischen Peeling. Die Verfahren unterscheiden sich darin, ob danach Gewebe fürs Labor übrig bleibt, wer sie anwenden darf und wie sie abgerechnet werden. Welches passt, entscheidet die Ärztin nach Untersuchungsergebnis, Lage des Flecks und Hauttyp.
Die Preise reichen von 9,52 Euro für eine Kältebehandlung bis 17,83 Euro für das Herausschneiden. Ärzte rechnen private Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab und dürfen bis zum 2,3-Fachen des Grundbetrags ohne Begründung berechnen. Mit diesem 2,3-fachen Satz und ohne Umsatzsteuer sind die Preise gerechnet. Die Untersuchung des Gewebes im Labor kommt getrennt dazu. Laser, Blitzlicht und Peeling haben keine feste Nummer in der Preisliste, die Praxis berechnet sie wie eine gleichwertige Leistung.
| Verfahren | So wirkt es | Gewebe fürs Labor? | Wer darf es anwenden? | Preis |
|---|---|---|---|---|
| Kältebehandlung (Vereisen) | Kälte zerstört die pigmentierten Zellen, die Stelle verkrustet und heilt ab | Nein | Ärztin oder Arzt in der Praxis | 9,52 Euro je Sitzung |
| Laser oder Blitzlicht | Das Pigment nimmt das Licht auf und wird zerstört | Nein | Nur Ärztinnen und Ärzte | Keine feste Nummer, Berechnung wie eine gleichwertige Leistung |
| Herausschneiden mit dem Skalpell | Der Fleck wird herausgeschnitten, die Wunde vernäht oder abgedeckt | Ja, das Gewebe geht ins Labor | Ärztin oder Arzt | 17,83 Euro, das Labor rechnet getrennt ab |
| Chemisches Peeling | Eine Säure trägt die oberen Hautschichten ab, neue Haut wächst nach | Nein | Mitteltiefe und tiefe Peelings gehören in ärztliche Hand (TCA und Phenol sind in Kosmetika verboten) | Keine feste Nummer, Berechnung wie eine gleichwertige Leistung |
Nur das Herausschneiden liefert Gewebe, mit dem sich ein Melanom sicher ausschließen oder nachweisen lässt. Kältebehandlung, Laser und ein chemisches Peeling kommen deshalb nur für Flecken infrage, die die Ärztin vorher sicher als harmlos eingeordnet hat. Eine Studie, die eines der Verfahren für Altersflecken als überlegen belegt, fand sich in den geprüften Quellen nicht.
Wer zahlt die Entfernung von Altersflecken?
Die Entfernung eines harmlosen Altersflecks aus kosmetischen Gründen zahlen Sie selbst. Weil die Behandlung keine Krankheit behandelt, kommen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu. Die Praxis muss Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorher schriftlich nennen, eine E-Mail reicht.
Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Beratung mit 10,72 Euro, Untersuchung mit der Lupe mit 16,09 Euro und eine Kältebehandlung mit 9,52 Euro ergeben zusammen 36,33 Euro. Bei einer kosmetischen Behandlung kommt die Umsatzsteuer dazu, bei einem Herausschneiden zusätzlich die Rechnung des Labors. Eine Statistik darüber, was Praxen bundesweit tatsächlich verlangen, gibt es nicht.
Die Kasse zahlt, wenn ein Krankheitsverdacht besteht. Ein Fleck, der sich in Form, Farbe oder Größe verändert, juckt oder blutet, ist ein solcher Verdacht. Seine Abklärung ist deshalb unabhängig vom Alter Kassenleistung. Wird ein verdächtiger Fleck zur Untersuchung entfernt, zahlt die Kasse auch das.
Hat sich der Fleck in Form, Farbe oder Größe verändert, oder juckt oder blutet er?
Das ist ein Verdacht auf eine Krankheit, die Kasse zahlt die Untersuchung. Schildern Sie die Veränderung schon bei der Terminvereinbarung.
Sind Sie 35 oder älter, und steht Ihre nächste Hautkrebs-Vorsorge an (Anspruch alle zwei Jahre)?
Lassen Sie den Fleck bei der Hautkrebs-Vorsorge ansehen. Die Untersuchung kostet Sie nichts.
Wollen Sie den Fleck aus kosmetischen Gründen entfernen lassen, zahlen Sie selbst, mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Lassen Sie sich vorher das Preisangebot schriftlich geben.
Sind Sie unsicher, ob die Kasse in Ihrem Fall zahlt, fragen Sie vor dem Termin in der Praxis und bei Ihrer Kasse nach.
In 9 von 35 Bleichcremes steckte ein verbotener Stoff
Cremes, die Altersflecken aufhellen sollen, dürfen als Kosmetikum keinen Wirkstoff namens Hydrochinon enthalten. Er steht in der EU auf der Liste der in Kosmetika verbotenen Stoffe. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit begründet das Verbot damit, dass Hydrochinon das Erbgut schädigen und Krebs auslösen kann. Erlaubt ist es in Kosmetika nur noch in künstlichen Nagelsystemen.
In den Jahren 2021 und 2022 untersuchte das Landesamt 35 Hautbleichmittel. In 9 Proben fand es Hydrochinon, drei Proben enthielten einen weiteren verbotenen Wirkstoff. Zwölf Proben stufte das Amt als nicht sicher ein, neun davon als ernste Gefahr. Wer Flecken aufhellen will, lässt sich deshalb in der Hautarztpraxis beraten, statt Produkte unbekannter Herkunft zu bestellen.
So läuft die Entfernung vom Termin bis zur Kontrolle ab
Die Entfernung beginnt mit einer Untersuchung und endet mit einer Kontrolle der abgeheilten Haut. Dazwischen liegen Entscheidungen, die Kosten und Sicherheit bestimmen.
Terminvereinbarung
Sie schildern, seit wann der Fleck besteht und ob er sich verändert hat. Davon hängt ab, ob der Termin Kassenleistung oder Selbstzahlerleistung ist. Ein Foto mit Lineal daneben und Datum hilft, spätere Veränderungen zu vergleichen.
Untersuchung mit der Lupe
Die Ärztin sieht sich den Fleck und die übrige Haut an und beurteilt ihn mit der beleuchteten Lupe.
Bei Zweifel ins Labor
Bleibt ein Zweifel, entfernt die Ärztin den Fleck durch einen kleinen Schnitt. Das Ergebnis stellt danach eine Fachärztin oder ein Facharzt im Labor.
Preisangebot und Aufklärung
Ist der Fleck sicher harmlos und wünschen Sie die Entfernung, bekommen Sie das Preisangebot schriftlich und ein Gespräch über Risiken wie Narben oder hellere und dunklere Hautstellen.
Behandlung und Nachkontrolle
Nach Kältebehandlung, Laser oder Peeling heilt die Stelle ab. Die Praxis nennt Pflege und Sonnenschutz und vereinbart eine Kontrolle.
Häufige Fragen
Sind Altersflecken gefährlich?
Nein, Altersflecken sind nach dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums harmlos und müssen in der Regel nicht behandelt werden. Sie können aber einem schwarzen Hautkrebs ähneln, vor allem im Gesicht älterer Menschen. Einen Fleck, der sich verändert, juckt oder blutet, lassen Sie deshalb zügig ärztlich ansehen.
Was kostet es, Altersflecken beim Hautarzt entfernen zu lassen?
Das Entfernen von Altersflecken kostet beim Hautarzt für Beratung, Untersuchung mit der Lupe und Kältebehandlung 36,33 Euro, dazu 19 Prozent Umsatzsteuer für die kosmetische Behandlung. Laser und Peeling haben keine feste Nummer in der Preisliste und werden wie eine gleichwertige Leistung berechnet. Den Betrag nennt Ihnen die Praxis vorab schriftlich.
Zahlt die Krankenkasse die Entfernung von Altersflecken?
Die Krankenkasse zahlt die Entfernung von Altersflecken aus kosmetischen Gründen nicht. Sie zahlt aber die Abklärung eines Flecks, der sich verändert hat, und ab 35 Jahren alle zwei Jahre die Hautkrebs-Vorsorge. Wird ein verdächtiger Fleck zur Untersuchung entfernt, zahlt sie auch das.
Darf ein Kosmetikstudio Altersflecken lasern?
Nein, ein Kosmetikstudio darf Altersflecken nicht lasern. Laser und intensives Blitzlicht gegen Pigmentflecken sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Der Grund liegt in der Untersuchung: Ein gelaserter Fleck lässt sich im Labor nicht mehr beurteilen.
Kann der Hautarzt Altersflecken ohne Narbe entfernen?
Eine Entfernung von Altersflecken ganz ohne Risiko für Narben oder Farbveränderungen kann keine Praxis zusagen. Kältebehandlung, Laser, Peeling und Herausschneiden können hellere oder dunklere Stellen oder Narben hinterlassen. Über diese Risiken muss die Ärztin Sie vor der Behandlung mündlich aufklären.
