Was kostet Botox beim Hautarzt?
Botox gegen Falten bezahlen Sie vollständig selbst. Die Kasse übernimmt es nicht, weil der Gemeinsame Bundesausschuss, das Gremium, das festlegt, was die Kassen zahlen, Botox zur Verbesserung des Aussehens ausdrücklich ausgeschlossen hat. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, kurz GOÄ. Jede Leistung hat dort eine Nummer und eine Punktzahl, daraus ergibt sich der Preis.
Eine einfache Behandlung besteht aus drei Posten. Beim üblichen 2,3-fachen Satz kosten Beratung und Untersuchung je 10,72 Euro, die Spritze in mehrere Gesichtsregionen 17,43 Euro. Zusammen sind das 38,87 Euro, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 46,26 Euro. Dazu kommt das Mittel selbst. Die Preisliste gibt einen Grundbetrag vor, den die Praxis bis zum 2,3-Fachen ohne Begründung berechnen darf.
| Rechnungsposten | Betrag | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| Beratung | 10,72 Euro | Gespräch über Ihren Wunsch, Risiken und Alternativen |
| Untersuchung | 10,72 Euro | Blick auf die Haut, Fragen zu Krankheiten und Medikamenten |
| Spritze in mehrere Gesichtsregionen | 17,43 Euro | Bei nur einer Region auf einer Seite berechnet die Praxis stattdessen 10,72 Euro |
| Zusammen ohne Mittel | 38,87 Euro | Honorar der Praxis |
| Mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 46,26 Euro | Eine Faltenbehandlung ohne Krankheitswert ist keine steuerfreie Heilbehandlung |
| Botox-Mittel | Preis der Praxis | Nach Menge und Hersteller, einen amtlichen Preis gibt es nicht |
Wer mehr als das 2,3-Fache berechnen will, braucht eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Ein noch höherer Faktor ist nur erlaubt, wenn Sie vorher persönlich darüber gesprochen und eine schriftliche Vereinbarung als Kopie erhalten haben.
Den Gesamtbetrag kennen Sie erst, wenn Sie das schriftliche Preisangebot der Praxis haben. Die Praxis muss Ihnen die Kosten vor der Behandlung schriftlich nennen, weil sie weiß, dass die Kasse nicht zahlt. Eine E-Mail oder ein Ausdruck reicht, mündlich genügt nicht. Eine Statistik darüber, was Praxen tatsächlich verlangen, gibt es nicht.
Wer darf Botox spritzen?
Botox spritzen dürfen in Deutschland nur Ärztinnen und Ärzte. Botox ist ein Markenname, der Wirkstoff heißt Botulinumtoxin. Es ist ein Nervengift, das in winzigen Mengen die Verbindung zwischen Nerv und Muskel unterbricht. Das Mittel ist verschreibungspflichtig, eine Apotheke gibt es nur gegen ein ärztliches Rezept ab. Wer kein Rezept ausstellen darf, kommt auf legalem Weg nicht an das Mittel.
Einen bestimmten Facharzttitel verlangt kein Gesetz. Auch eine Allgemeinärztin oder ein Frauenarzt darf Falten behandeln, wenn Ausbildung und Erfahrung dafür da sind. Genau das verlangt auch der Hersteller in seiner Fachinformation, dem Beipackzettel für Ärzte.
| Wer spritzt | Darf Botox spritzen? | Warum | Was Sie vorher prüfen |
|---|---|---|---|
| Fachärztin oder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Hautarzt) | Ja | Sie dürfen als Ärzte Rezepte ausstellen, und ihr Fachgebiet ist die Haut | Den Facharzttitel in der Arztsuche unter arztsuche.116117.de oder im Ärzteverzeichnis der Landesärztekammer |
| Ärztin oder Arzt einer anderen Fachrichtung | Ja | Kein Gesetz schreibt einen bestimmten Facharzt vor | Fortbildung und Erfahrung mit genau dieser Behandlung |
| Heilpraktikerin oder Heilpraktiker | Nein | Sie dürfen keine Rezepte ausstellen | Ohne ärztliches Rezept gibt keine Apotheke das Mittel ab, ein solches Angebot lehnen Sie ab |
| Kosmetikerin oder Kosmetiker | Nein | Falten zu unterspritzen gilt als Heilkunde, also als medizinische Behandlung, und dafür fehlt die Erlaubnis | Fragen Sie, wer die Spritze setzt und wer das Rezept ausgestellt hat |
Gerichte nehmen diese Grenze ernst. Das Landgericht Bochum verurteilte einen Heilpraktiker, der Patientinnen Botox in Stirn und Lippen gespritzt hatte, wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldauflage. Nach dem Bericht einer Kanzlei sahen die Richter darin einen medizinischen Eingriff, der Ärzten vorbehalten ist.
Laut Hersteller hält die Wirkung von Botox bis zu vier Monate
Die Wirkung ist nicht dauerhaft. Nach der Fachinformation des Herstellers hält sie bis zu vier Monate und setzt meist innerhalb einer Woche ein. Die Signalübertragung zum Muskel stellt sich nach der Fachinformation durch neue Nervenenden innerhalb von etwa zwölf Wochen wieder her.
Für Wiederholungen und Mengen nennt die Fachinformation diese Regeln:
- Zwischen zwei Behandlungen sollen mindestens drei Monate liegen.
- Ob wiederholte Spritzen über mehr als zwölf Monate sicher sind, ist nicht untersucht.
- Je Einstich ist die Menge auf 4 Einheiten begrenzt, damit das Oberlid nicht absinkt.
- Einheiten verschiedener Hersteller sind nicht austauschbar. Zwei Angebote lassen sich deshalb nur vergleichen, wenn Mittel und Einheiten dabeistehen.
Welche Nebenwirkungen kann Botox haben?
Das häufigste Risiko im Bereich von Stirn und Augen ist ein herabhängendes Oberlid. Sehr selten kann sich das Nervengift im Körper ausbreiten und Beschwerden weit weg von der Einstichstelle auslösen. Schluck- und Atembeschwerden gelten dann als schwerwiegend, sie können tödlich verlaufen.
Wann darf Botox nicht gespritzt werden?
Diese Punkte klärt die Ärztin im Beratungsgespräch, bevor sie spritzt:
- Sie sind gegen Botox oder einen anderen Bestandteil des Mittels allergisch.
- Sie haben eine Muskelerkrankung wie Myasthenia gravis oder das Lambert-Eaton-Syndrom, bei der die Übertragung zwischen Nerv und Muskel schon gestört ist.
- Die Haut an der geplanten Einstichstelle ist entzündet oder infiziert.
- Sie sind schwanger oder stillen. Der Hersteller empfiehlt dann, das Mittel nicht anzuwenden, weil ausreichende Daten fehlen.
- Sie nehmen bestimmte Antibiotika aus der Gruppe der Aminoglykoside ein, die die Wirkung nach der Fachinformation theoretisch verstärken können.
So läuft eine Botox-Behandlung ab
Eine Botox-Spritze dauert nur wenige Minuten, folgt aber denselben Regeln wie jede ärztliche Behandlung: schriftliches Preisangebot, persönliche Aufklärung und Eintrag in die Patientenakte. Diese Pflichten schützen Sie, weil Sie ohne sie weder Preis noch Risiko vergleichen können.
Beratung und Untersuchung
Die Ärztin sieht sich die Falten an, fragt nach Krankheiten und Medikamenten und klärt, ob Botox für Sie infrage kommt.
Schriftliches Preisangebot
Sie erhalten vorab die voraussichtlichen Kosten in Textform, mit Nummern, Faktor, Mittel und Umsatzsteuer.
Aufklärung und Bedenkzeit
Die Ärztin selbst spricht mit Ihnen über Risiken und Alternativen, so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können.
Spritze und Eintrag in die Akte
Die Praxis hält fest, welches Mittel in welcher Menge wohin gespritzt wurde. Sie brauchen diese Angaben, wenn Sie die Praxis wechseln.
Kontrolle und Wiederholung
Hängt das Oberlid oder ist etwas ungewöhnlich, melden Sie sich sofort. Eine erneute Behandlung ist frühestens nach drei Monaten vorgesehen.
Die Aufklärung ist Sache der Ärztin oder des Arztes, nicht des Empfangs. Ein Formular, das Sie erst direkt vor der Spritze unterschreiben, genügt nicht. Vereinbaren Sie die Behandlung notfalls für einen zweiten Termin.
4 Fragen an die Praxis vor der ersten Botox-Behandlung
Diese vier Fragen klären Sie im Beratungsgespräch und nicht erst am Behandlungstag:
- Prüfen Sie Ausbildung und Facharzttitel in der Arztsuche unter arztsuche.116117.de. Reine Privatpraxen finden Sie im Ärzteverzeichnis der Landesärztekammer.
- Fragen Sie, wer die Spritze setzt. Botox gehört in ärztliche Hand, eine Heilpraktikerin oder Kosmetikerin darf es nicht anwenden.
- Fragen Sie nach Mittel und Zahl der Einheiten und lassen Sie sich das Preisangebot schriftlich geben, bevor Sie einen Termin bestätigen.
- Fragen Sie, wer Sie bei einer Nebenwirkung wie einem hängenden Lid betreut und ob dafür Kosten entstehen. Wer sich durch einen Schönheitseingriff ohne medizinischen Grund eine Krankheit zuzieht, muss sich nach dem Gesetz unter Umständen an den Behandlungskosten beteiligen.
Botox gibt es auch als Kassenleistung, aber nicht gegen Falten. Bei starkem Schwitzen unter den Achseln übernimmt die Kasse die Behandlung unter engen Voraussetzungen. Für Hyaluron-Spritzen gelten andere Regeln, und ihre Risiken und Warnzeichen unterscheiden sich von denen bei Botox.
Häufige Fragen
Darf eine Heilpraktikerin Botox gegen Falten spritzen?
Nein, eine Heilpraktikerin darf Botox gegen Falten nicht spritzen. Botox braucht ein ärztliches Rezept, und Heilpraktiker dürfen keine Rezepte ausstellen. Das Landgericht Bochum verurteilte einen Heilpraktiker wegen solcher Spritzen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung.
Was kostet eine Botox-Behandlung gegen Falten beim Hautarzt?
Eine Botox-Behandlung gegen Falten kostet beim Hautarzt für Beratung, Untersuchung und Spritze beim üblichen 2,3-fachen Satz 38,87 Euro, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 46,26 Euro. Dazu kommt das verbrauchte Mittel, für das es keinen amtlichen Preis gibt. Den Gesamtbetrag nennt Ihnen die Praxis vorab schriftlich.
Wie lange hält die Wirkung von Botox gegen Falten?
Nach Angabe des Herstellers hält die Wirkung von Botox gegen Falten bis zu vier Monate. Nach der Spritze wachsen neue Nervenenden nach. Zwischen zwei Behandlungen sollen mindestens drei Monate liegen.
Zahlt die Krankenkasse Botox gegen Falten?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt Botox gegen Falten nicht, weil sie Botox zur Verbesserung des Aussehens ausdrücklich ausgeschlossen hat. Kassenleistung kann Botox nur bei bestimmten Krankheiten sein, etwa bei starkem Schwitzen unter den Achseln.
Warum wirbt eine Hautarztpraxis nicht mit dem Namen Botox?
Eine Hautarztpraxis wirbt nicht mit dem Namen Botox, weil Werbung für verschreibungspflichtige Mittel gegenüber Laien verboten ist. Öffentlich spricht sie deshalb von Faltenbehandlung und nennt das Mittel im Beratungsgespräch.
