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Was zahlt die Krankenkasse bei Krampfadern?

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Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Krampfadern mit Beschwerden Untersuchung, Kompressionsstrümpfe, Verödung und Operation. Für Strümpfe zahlen Sie 5 bis 10 Euro dazu, ab 2027 7,50 bis 15 Euro. Laser oder Radiowellen zahlen Sie meist selbst, üblich sind einige hundert bis einige tausend Euro. Ein Preisvorschlag der Fachgesellschaft lag 2017 bei etwa 1.350 Euro. Besenreiser ohne Beschwerden sind Kosmetik.

Zuzahlung für Kompressionsstrümpfe bis Ende 2026
10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
Sozialgesetzbuch V, Zuzahlungen bei Hilfsmitteln und im Krankenhaus, Fassung bis 31. Dezember 2026, Stand 20. September 2026
Preisvorschlag der Fachgesellschaft für Laser, 2017
etwa 1.350 Euro
Bewertungsportal des Medizinischen Dienstes Bund für Selbstzahlerleistungen, Laser-Behandlung von Krampfadern, Bewertung unklar, Stand 19. Dezember 2017
Ein zusammengerollter beiger Kompressionsstrumpf neben einem Paar bequemer Schuhe auf einer Holzbank
Ein Kompressionsstrumpf und bequeme Schuhe, wie sie viele Menschen mit Krampfadern im Alltag tragen. Bild: KI generiert.

Wann sind Krampfadern eine Krankheit und wann Kosmetik?

Krampfadern sind erweiterte Venen dicht unter der Haut. Ihre Klappen schließen nicht mehr richtig, deshalb sackt das Blut in den Beinen ab. Ob eine Behandlung nötig ist, entscheiden Ihre Beschwerden, nicht das Aussehen.

Als Krankheit gelten Krampfadern, wenn sie Beschwerden machen: Schwere- oder Spannungsgefühl, Schmerzen, ein geschwollenes Bein oder Veränderungen der Haut. Besenreiser ohne Beschwerden sind dagegen Kosmetik. Das sind feine rote oder blaue Äderchen in der Haut. Krampfadern sind häufig: In der Bonner Venenstudie hatte jeder sechste Mann und jede fünfte Frau eine dauerhafte Venenschwäche.

Die Praxis ordnet Ihre Venen in eine Stufe von C0 bis C6 ein. Diese Stufe steht oft im Arztbrief und heißt CEAP-Stufe. Bei C0 gibt es keine Zeichen, bei C1 Besenreiser, bei C2 sichtbare Krampfadern. Ab C3 gehören Schwellung und Hautschäden dazu, C6 ist das offene Bein.

So ordnet die Praxis Ihre Venen ein, und so wirkt sich das auf die Kostenübernahme aus.
StufeWas Sie sehen oder spürenWas das für die Kasse heißt
C0Keine sichtbaren oder tastbaren ZeichenKeine Behandlung nötig
C1Besenreiser und feine NetzvenenOhne Beschwerden Kosmetik, Sie zahlen selbst. Mit Beschwerden verordnet die Praxis Kompressionsstrümpfe auf Kassenkosten
C2Sichtbare KrampfadernMit Beschwerden oder bei undichter Stammvene (der großen Hauptvene im Bein) eine Krankheit. Untersuchung und Behandlung zahlt die Kasse
C3Geschwollenes BeinDauerhafte Venenschwäche. Die Behandlung soll die Ursache ausschalten, nicht nur Beschwerden lindern
C4Braune Flecken, Ekzem, weiße Narbenflächen oder verhärtete HautDauerhafte Venenschwäche mit Hautschäden
C5Abgeheiltes offenes BeinDauerhaft Kompression, damit es nicht wiederkommt
C6Offenes BeinZeitnah zum Venenspezialisten

Wer Beschwerden hat, sollte nach der Empfehlung der Fachärzte für Venenkrankheiten zu einem Venenspezialisten gehen, der mit Ultraschall untersucht. Das gilt besonders bei einer Blutung aus einer Krampfader, bei einem harten, schmerzhaften Venenstrang, bei einem offenen Bein und in der Schwangerschaft.

Welche Krampfadern-Behandlung zahlt die Kasse?

Die Kasse zahlt, wenn Krampfadern Beschwerden machen oder die Venen schon geschwächt sind. Das gilt für vier Dinge: die Untersuchung beim Venenspezialisten, Kompressionsstrümpfe, die Verödung und die Operation der kranken Stammvene. Bei der Verödung bringt die Praxis die Vene mit einem Mittel zum Verkleben. Die Operation heißt Stripping.

Nicht zur Regelversorgung gehört die Behandlung mit Laser oder Radiowellen. Dabei verschließt die Praxis die kranke Vene von innen mit einem dünnen Schlauch. Die AOK schreibt dazu, diese Behandlung sei anders als das Stripping keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und müsse in der Regel selbst bezahlt werden.

Der Grund: Eine Kassenarztpraxis darf neue Behandlungen nur auf Kassenkosten anbieten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss ihren Nutzen anerkannt hat. Das ist das oberste Gremium von Ärzten, Kliniken und Kassen. Für den Laser fehlt diese Anerkennung bisher. Im Krankenhaus gelten lockerere Regeln für neue Methoden, deshalb kann die Kasse dieselbe Behandlung dort zahlen, wenn sie medizinisch nötig ist.

Die Zuzahlung für Kompressionsstrümpfe liegt bei 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab dem 1. Januar 2027 bei mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Im Krankenhaus zahlen Sie 10 Euro je Tag, ab 2027 15 Euro je Tag. Untersuchung, Verödung und ambulante Operation kosten Sie nichts. Den Laser ohne Kassenvertrag zahlen Sie selbst, nach dem IGeL-Monitor einige hundert bis einige tausend Euro je Behandlung. Der IGeL-Monitor ist das Bewertungsportal des Medizinischen Dienstes Bund für Leistungen, die Sie selbst bezahlen.

Diese Behandlungen bei Krampfadern zahlt die gesetzliche Krankenkasse, und diesen Anteil zahlen Sie selbst (Stand 20. September 2026).
BehandlungZahlt die Kasse?Was Sie zahlen
Untersuchung mit Ultraschall der VenenJa, bei Beschwerden oder VerdachtNichts
KompressionsstrümpfeJa, mit Rezept10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro
Operation der Stammvene (Stripping), ambulant oder im KrankenhausJa, wenn es medizinisch nötig istAmbulant nichts. Im Krankenhaus 10 Euro je Tag, ab 1. Januar 2027 15 Euro je Tag
Verödung von Stammvene und SeitenästenJa, wenn es medizinisch nötig istNichts
Verödung von Besenreisern aus kosmetischen GründenNeinSie zahlen den Preis selbst
Laser oder Radiowellen, ambulantNur mit Sondervertrag Ihrer Kasse, zum Beispiel bei fünf AOKsOhne Vertrag einige hundert bis einige tausend Euro je Behandlung
Laser oder Radiowellen im KrankenhausJa, wenn es medizinisch nötig ist10 Euro je Tag, ab 1. Januar 2027 15 Euro je Tag

Fünf AOKs bieten die Behandlung über Verträge an: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Niedersachsen und die AOK PLUS. Auch andere Kassen haben teils eigene Verträge. Der Monitor bewertet den Laser mit "unklar". Der IGeL-Monitor sieht Laser insgesamt als gleich gut wie die Operation. Weniger Wundinfektionen und blaue Flecken sprechen für den Laser, bei Rückfällen und Venenentzündung schneiden Studien teils für die Operation besser ab. Ein Preisvorschlag der Fachgesellschaft lag 2017 bei etwa 1.350 Euro.

Wie läuft die Untersuchung bei Krampfadern ab?

Das Herzstück der Untersuchung ist ein Ultraschall der Venen (Duplex-Sonographie). Er zeigt gleichzeitig die Venenwand und den Blutfluss. Ein einfaches Ultraschallgerät mit Stift (Doppler) reicht allein nicht aus. Eine Röntgenaufnahme der Venen gehört nicht zur ersten Untersuchung.

Die Untersuchung bei Krampfadern in 5 Schritten
  1. Gespräch über Ihre Vorgeschichte

    Die Praxis fragt nach Beschwerden, Schwellungen, früheren Thrombosen, Operationen, Schwangerschaften, Ihrem Beruf und Krampfadern in der Familie.

  2. Untersuchung im Stehen

    Die Ärztin sieht und tastet beide Beine an. Sie achtet auf Schwellungen, Hautveränderungen und Verhärtungen, die auf eine frühere Venenentzündung hinweisen können.

  3. Ultraschall der Venen

    Er zeigt, welche Venenklappen undicht sind und wo das Blut zurückzufließen beginnt.

  4. Blick auf die tiefen Venen

    Die Ärztin prüft, ob die tiefen Venen durchgängig und ihre Klappen dicht sind. Sind sie geschädigt, ändert sich die Behandlung grundlegend.

  5. Aufklärung und Behandlungsplan

    Die Praxis erklärt die Behandlungsmöglichkeiten mit Vor- und Nachteilen und sagt, wer die Kosten trägt. Ihr Wunsch fließt in die Wahl der Methode ein.

Besonders geübt in dieser Untersuchung sind Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzausbildung Phlebologie. Ein Praxisname wie "Venenzentrum" beweist sie nicht. Wie Sie die Qualifikation prüfen, steht im Beitrag zum Phlebologen und wie Sie ihn erkennen.

Welche Behandlung passt zu meinen Krampfadern?

Ob Sie mit oder ohne Eingriff behandelt werden, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin. Es zählen Ihr Wunsch, der Zustand Ihrer Venen und Ihre allgemeine Gesundheit. Sobald ein Bein anschwillt (Stufe C3), sollte die Behandlung den Rückfluss des Bluts ausschalten. Strümpfe allein beseitigen die Ursache nicht.

Für die kranke Stammvene stehen drei Wege nebeneinander. Nach sauberer Operation zeigt der Ultraschall an der Leiste bei weniger als 5 von 100 wieder Rückfluss. Sichtbare oder beschwerdemachende Krampfadern kehren nach 5 Jahren bei 20 bis 45 von 100 zurück, auch an neuen Stellen. Laser oder Radiowellen sollen Ihnen als Alternative angeboten werden. Die Verödung kommt für alle Formen von Krampfadern infrage. Was zu Ihnen passt, hängt vom Durchmesser der Vene, ihrem Verlauf, früheren Operationen, Begleiterkrankungen und Ihren Kosten ab.

Welcher Weg ist bei Krampfadern Ihr nächster Schritt?

Haben Sie Beschwerden wie Schwere, Schwellung, Schmerzen, ein Ekzem oder eine offene Stelle am Unterschenkel?

Ja

Liegt einer dieser Fälle vor: Blutung aus einer Krampfader, schmerzhafter harter Venenstrang, offenes Bein oder Schwangerschaft?

Ja

Gehen Sie zeitnah zum Venenspezialisten. Schwillt ein ganzes Bein plötzlich an und schmerzt, kann eine Thrombose dahinterstecken. Suchen Sie dann noch am selben Tag ärztliche Hilfe, notfalls über den Bereitschaftsdienst 116117.

Nein

Lassen Sie einen Ultraschall der Venen machen. Ist die Stammvene undicht, zahlt die Kasse die Operation oder die Verödung, den Laser nur mit Vertrag. Bis dahin lindern Strümpfe die Beschwerden.

Nein

Sehen Sie nur Besenreiser oder feine Netzvenen?

Ja

Das ist Kosmetik, die Sie selbst zahlen. Lassen Sie vorher per Ultraschall ausschließen, dass eine unerkannte kranke Stammvene dahintersteckt, und lassen Sie sich ein schriftliches Preisangebot geben.

Nein

Lassen Sie sichtbare Krampfadern einmal beim Venenspezialisten anschauen. Bei 31,8 von 100 Betroffenen mit kranker Stammvene entwickelte sich innerhalb von 6,7 Jahren eine dauerhafte Venenschwäche.

Fünf Fragen gehören in jedes Gespräch vor einem Eingriff. Die Praxis muss Ihnen die Antworten vor jeder Behandlung geben.

  • Welche Vene wird behandelt, und warum genau diese?
  • Welche Alternative gibt es, und wie hoch ist dort das Rückfallrisiko?
  • Was zahlt meine Kasse für den vorgeschlagenen Weg?
  • Wie lange trage ich danach Kompressionsstrümpfe?
  • Wer behandelt eine Komplikation?

Wie bekommen Sie Kompressionsstrümpfe und was zahlen Sie?

Medizinische Kompressionsstrümpfe sind für die Kasse ein Hilfsmittel. Sie zahlt sie, wenn sie im Einzelfall nötig sind. Ihre Ärztin schreibt dafür ein Rezept mit der Strumpfart (Kniestrumpf, Schenkelstrumpf oder Strumpfhose) und der Kompressionsklasse. Die Klassen I bis IV geben an, wie stark der Strumpf drückt: leicht, mittel, kräftig oder sehr kräftig. Die Fachärzte raten zur niedrigsten Klasse, die wirkt, denn ein Strumpf, der getragen wird, nützt mehr als ein stärkerer im Schrank.

Ab 18 Jahren zahlen Sie für jedes Hilfsmittel 10 Prozent des Preises dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein neues Gesetz: weiterhin 10 Prozent, aber mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Wer im Jahr viel zuzahlt, kann sich ab der Belastungsgrenze befreien lassen. Das An- und Ausziehen durch einen Pflegedienst kann die Praxis bei Bedarf verordnen.

  1. Lassen Sie den medizinischen Grund feststellen: Beschwerden, Schwellung oder Krampfadern, die der Ultraschall bestätigt. Ohne diesen Grund zahlt die Kasse den Strumpf nicht.
  2. Bitten Sie um ein Rezept mit Strumpfart, Kompressionsklasse und der Angabe, ob rund oder flach gestrickt.
  3. Lassen Sie im Sanitätshaus morgens messen, wenn das Bein am wenigsten geschwollen ist. Ein falsch gemessener Strumpf drückt oder rutscht.
  4. Notieren Sie das Datum der ersten Versorgung. Nach etwa 6 Monaten lässt die Wirkung des Strumpfs in der Regel nach, dann ist ein neues Rezept begründet.

Warum werden Krampfadern ohne Behandlung schlimmer?

Krampfadern verschwinden nicht von allein. Nach der Empfehlung der Fachärzte verlaufen Venenleiden fortschreitend. In der Bonner Venenstudie hatten nach 6,7 Jahren 19,8 von 100 Betroffenen mit Krampfadern der kleineren Äste eine dauerhafte Venenschwäche entwickelt, bei kranker Stammvene waren es 31,8 von 100.

Die Abläufe sind einfach. Eine undichte Klappe in der Stammvene lässt Blut zurückfließen, der Druck in den Venen darunter steigt, weitere Klappen versagen, und Flüssigkeit tritt ins Gewebe. Das Bein schwillt an, die Haut entzündet sich und vernarbt, und am Ende heilt eine kleine Verletzung am Unterschenkel nicht mehr. Strümpfe bremsen diesen Prozess. Die Ausschaltung der kranken Vene stoppt ihn an der Quelle.

Für Sie heißt das: Sichtbare Krampfadern ohne Beschwerden gehören einmal in den Ultraschall, damit Sie wissen, ob die Stammvene betroffen ist. Bei Beschwerden, Schwellung oder Hautveränderungen lohnt eine Behandlung, die die Kasse zahlt. Wer den Laser möchte, fragt vorher die Kasse nach einem Vertrag und lässt sich sonst ein schriftliches Preisangebot geben. Beim Verfahren entscheiden Sie mit, die Untersuchung vorher sollten Sie aber nicht auslassen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Entfernung von Krampfadern?

Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Entfernung von Krampfadern, wenn sie Beschwerden machen oder die Venen schon geschwächt sind. Sie zahlt die Untersuchung, Kompressionsstrümpfe, die Verödung und die Operation. Laser und Radiowellen zahlt sie ambulant nur mit einem Sondervertrag einzelner Kassen.

Was kostet eine Laserbehandlung bei Krampfadern als Selbstzahler?

Eine Laserbehandlung bei Krampfadern kostet als Selbstzahlerleistung einige hundert bis einige tausend Euro je Behandlung. Ein Preisvorschlag der Fachgesellschaft lag 2017 bei etwa 1.350 Euro. Der IGeL-Monitor, das Bewertungsportal für Selbstzahlerleistungen, bewertet den Nutzen als unklar. Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Preisangebot geben.

Wie viel Zuzahlung fällt für Kompressionsstrümpfe an?

Für Kompressionsstrümpfe zahlen Sie ab 18 Jahren 10 Prozent des Preises dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Wer im Jahr die Belastungsgrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr dazu.

Sind Besenreiser eine Krankheit oder Kosmetik?

Besenreiser ohne Beschwerden sind Kosmetik, und die Entfernung aus ästhetischen Gründen zahlen Sie selbst. Machen Besenreiser Beschwerden, kann die Praxis Kompressionsstrümpfe auf Kassenkosten verordnen. Ein Ultraschall vor der Entfernung klärt, ob hinter den Besenreisern eine kranke Stammvene steckt, also die große Hauptvene im Bein.

Wann muss ich mit Krampfadern sofort zum Arzt?

Mit Krampfadern gehen Sie zeitnah zu einem Venenspezialisten, wenn eine Krampfader blutet, ein Venenstrang hart und schmerzhaft wird, ein offenes Bein entsteht oder Sie schwanger sind. Schwillt ein ganzes Bein plötzlich an und schmerzt, kann eine Thrombose dahinterstecken. Dann brauchen Sie noch am selben Tag ärztliche Hilfe.

Wie unterscheiden sich die Operation und der Laser bei Krampfadern in Wirkung und Kosten?

Nach der Empfehlung der Fachärzte gelten Operation und Laser als Alternativen, die Ihnen angeboten werden sollen. Nach sauberer Operation zeigt der Ultraschall an der Leiste bei weniger als 5 von 100 wieder Rückfluss. Sichtbare oder beschwerdemachende Krampfadern kehren nach 5 Jahren bei 20 bis 45 von 100 zurück, auch an neuen Stellen. Das Bewertungsportal für Selbstzahlerleistungen sieht Laser insgesamt als gleich gut wie die Operation. Weniger Wundinfektionen und blaue Flecken sprechen für den Laser, bei Rückfällen und Venenentzündung schneiden Studien teils für die Operation besser ab. Ambulant zahlt die Kasse die Operation, den Laser nur mit Vertrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose, AWMF-Registernummer 037-018, Stand März 2019 (Überarbeitung läuft), Deutsche Gesellschaft für Phlebologie bei der AWMF,
  2. S2k-Leitlinie Kompressionstherapie der Extremitäten mit Medizinischem Kompressionsstrumpf, Version 5.1 vom 16. Juli 2026, AWMF-Registernummer 037-005, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie bei der AWMF,
  3. Laser-Behandlung von Krampfadern: Bewertung unklar, Kosten, Kassenleistung, IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund,
  4. Krampfadern: Endovenöse Therapie, Stand 22. September 2026, AOK-Bundesverband,
  5. § 33 SGB V Hilfsmittel, Absatz 1 und Absatz 8, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 61 SGB V Zuzahlungen, Fassung bis 31. Dezember 2026, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), Artikel 1 Nummer 23 Neufassung des § 61 SGB V ab 1. Januar 2027, Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz,
  8. § 62 SGB V Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 135 SGB V Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 137c SGB V Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus, Absatz 3, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 3. Juli 2026: Zusatz-Weiterbildung Phlebologie, Bundesärztekammer,

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Diese Angaben haben den Stand vom 27. September 2026.